Standortförderungsgesetz und MiCA: Weniger Bürokratie bei tokenisierten Wertpapieren

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Mit dem Referentenentwurf zum Standortförderungsgesetz (StoFöG) verfolgt die Bundesregierung das Ziel, den Finanzstandort Deutschland zu stärken, Investitionen zu fördern und gleichzeitig die Digitalisierung des Finanzmarktes voranzutreiben. Der Entwurf soll private Investitionen insbesondere in Infrastruktur, erneuerbare Energien, Start-ups und Venture Capital mobilisieren und schafft zugleich die Grundlage für eine modernisierte Regulierung des Kryptomarktes. Von Finn Niklas Nitz, Rechtsanwalt & Spezialist für Kryptorecht & KI-Recht, Zertifizierter Geldwäschebeauftragter (TÜV), SBS LEGAL Rechtsanwälte Schulenberg & Partner, Hamburg

Dabei bildet die nationale Umsetzung der europäischen MiCA-Verordnung (Markets in Crypto-Assets) einen zentralen Bestandteil. Seit Ende 2024 gilt MiCA EU-weit und legt erstmals einheitliche Standards für Kryptowährungen, Stablecoins und Krypto-Dienstleister fest. Mit dem Standortförderungsgesetz werden diese Vorgaben nun noch weiter in deutsches Recht integriert, um Anlegern mehr Transparenz und dem Markt klare Rahmenbedingungen zu bieten.

Mit dem neuen ESAP-Portal sollen Anleger zentralen Zugriff auf wichtige Informationen erhalten. Gleichzeitig sollen bürokratische Pflichten wie die BaFin-Liste für tokenisierte Wertpapiere entfallen. Für Kryptowerte-Dienstleister gilt eine Übergangsfrist bis 30. Juni 2026, bevor die MiCA-Zulassung verpflichtend wird.

MiCA-Integration und ESAP: Einheitlicher Zugang zu Informationen
Mit der Einführung eines Kryptomärkteaufsichtsgesetzes (KMAG) erweiterte das Standortförderungsgesetz die Aufgaben der BaFin und etablierte somit den European Single Access Point (ESAP). Dieses EU-weite Datenportal bietet Anlegerinnen und Anlegern einen zentralen digitalen Zugang zu Whitepapern, Token-Informationen und regulatorischen Mitteilungen.

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Für Anbieter sieht der Entwurf eine Übergangsfrist vor: Unternehmen, die bereits vor dem 31. Dezember 2024 am Markt aktiv waren, können ihre Tätigkeit bis zum 30. Juni 2026 ohne MiCA-Lizenz fortsetzen. Ab dem 1. Juli 2026 ist eine Zulassung verpflichtend. Für Anleger bedeutet das mehr Transparenz und klare Standards bei lizenzierten Dienstleistern.

Weniger Bürokratie und neue Chancen für den Kryptomarkt
Das Standortförderungsgesetz entlastet Unternehmen zusätzlich durch den Abbau bürokratischer Pflichten. Die bisherige Verpflichtung der BaFin, eine zentrale Liste aller elektronischen und tokenisierten Wertpapiere zu führen, entfällt künftig. Der Nutzen dieser Liste war gering, während der Verwaltungsaufwand für Unternehmen hoch war.

Für Emittenten bedeutet dies schnellere Emissionen, geringere Kosten und weniger Berichtspflichten. Anleger müssen sich künftig allerdings stärker selbst informieren, da keine zentrale BaFin-Liste mehr verfügbar ist. Die Transparenz bleibt dennoch gewahrt, weil wesentliche Angaben weiterhin in öffentlichen Registern und Prospekten zugänglich sind.

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Auswirkungen auf Anleger, Unternehmen und den Finanzstandort
Das Standortförderungsgesetz verfolgt eine klare Doppelstrategie: Einerseits stärkt es durch verbindliche Informationspflichten und einheitliche Standards den Schutz von Anlegerinnen und Anlegern. Andererseits schafft es durch vereinfachte Prozesse und innovationsfreundliche Rahmenbedingungen neue Möglichkeiten für Unternehmen.

Die Kombination aus klarer Regulierung und reduziertem Verwaltungsaufwand positioniert Deutschland als attraktiven Standort für digitale Finanzprodukte und setzt europaweit Maßstäbe für Transparenz, Marktstabilität und Wettbewerbsfähigkeit.
Fazit
Mit der Integration der MiCA-Vorgaben, der Einführung des ESAP-Portals und dem Abbau von Bürokratie bei tokenisierten Wertpapieren schafft das Standortförderungsgesetz einen modernen, transparenten und innovationsfreundlichen Rechtsrahmen. Anleger profitieren von klaren Informationspflichten, während Unternehmen flexiblere Bedingungen für neue digitale Produkte erhalten. Deutschland stärkt damit seine Rolle als führender Finanzstandort für den europäischen Kryptomarkt.

Finn Niklas Nitz, SBS LEGAL

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