
Neue und womöglich alte Inhaber der ESPG werden zwei namenlose Aktionäre – nur jetzt ohne große Schuldenlast. Sanierung à la StaRUG.
Die ESPG AG teilte mit, dass sämtliche abstimmenden Gruppen im heutigen Erörterungs- und Abstimmungstermin dem von der Gesellschaft vorgeschlagenen Restrukturierungsplan nach dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) ‚zugestimmt‘ hätten.
Es wurde kein Widerspruch zu Protokoll gegeben. Die Bestätigung des Restrukturierungsplans durch das zuständige Amtsgericht – Restrukturierungsgericht – Köln stehe noch aus und werde innerhalb der nächsten Woche erwartet.
Wie bereits am 2. Dezember mitgeteilt, sehe der Restrukturierungsplan als Teil der finanziellen Sanierung unter anderem eine Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft auf Null Euro vor. Unmittelbar im Anschluss daran werde das Grundkapital auf 50 TEUR erhöht. Zur Zeichnung der neuen Aktien sollen mit der ESPG Recap Partners SCSp, in Höhe von 42.500 EUR (entspricht 85% des neuen Grundkapitals der ESPG AG) und der ESPG BondCo S.à r.l. in Höhe von 7.500 EUR (oder 15% des neuen Grundkapitals) ausschließlich zwei neue Aktionäre zugelassen werden.
Die Laufzeit der von der ESPG AG emittierten Anleihe (DE000 A2NBY2 2), die von der BondCo als neuer Schuldnerin im Anschluss an ihre Beteiligung an der Gesellschaft im Wege einer Schuldübernahme übernommen werden soll (siehe Adhoc vom 28. Oktober), werde bis zum 1. Oktober 2029 verlängert werden.
Der Vorstand der Gesellschaft rechnet noch in diesem Jahr mit dem Eintritt der Rechtskraft des noch ausstehenden gerichtlichen Planbestätigungsbeschlusses.
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