Anleihegläubiger der Unternehmensanleihe The Grounds 2021/27 (DE000 A3H3FH 2) beschließen Wahl eines gV und Anpassungen zur Endfälligkeit und Zinszahlungen.
Die Anleihegläubiger der The Grounds Real Estate Development AG haben in einer Abstimmung ohne Versammlung nach noch vorläufigen Ergebnissen mit der erforderlichen Mehrheit von mindestens 75% und dem erforderlichen Quorum (Teilnahmequote) von 50% entsprechend dem modifizierten Vorschlag (siehe Ad hoc-Mitteilung vom 15. Oktober) für die Wahl eines gemeinsamen Vertreters (gV) der Anleihegläubiger, Anpassungen zur Endfälligkeit und modifizierten Regelungen zur Verzinsung der Unternehmensanleihe 2021/27 (DE000 A3H3FH 2) gestimmt.
Folgende Anpassungen der Anleihebedingungen wurden im Wesentlichen beschlossen:
– Änderung in eine Nullkuponanleihe ohne Zinsen ab dem 18. August 2024 mit Verzinsung zu 6% während einer eventuellen Laufzeitverlängerung um zwei Jahre, entsprechende Änderung von § 2 und § 3 der Anleihebedingungen
– Wahl eines gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger.
Kurz bevor der Abstimmungszeitraum für die Anleihegläubiger (16. bis 18. Oktober) begann, haben sich die Gesellschaft und H.I.G. Capital mit wesentlichen Anleihegläubigern auf einen modifizierten Vorschlag zum Zinsverzicht für die Anleihe geeinigt: Für den Zeitraum vom 18. August 2024 (einschließlich) bis zum Endfälligkeitstag am 18. Februar 2027 (ausschließlich) soll weiterhin auf periodische Zinszahlungen verzichtet werden (Zero Coupon).
Der Zinsverzicht werde in jedem Fall erst und nur dann wirksam, wenn ein Unternehmen der H.I.G Capital Gruppe mindestens 40 Mio. neue Aktien aus der von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 19. September beschlossenen Kapitalerhöhung zeichnet und die Durchführung der Kapitalerhöhung bis zum 31. Januar 2025 im Handelsregister der Gesellschaft eingetragen werde.
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