HELMA Eigenheimbau: Insolvenzverwalter stellt Antrag auf Aktien-Delisting

HELMA Eigenheimbau AG: Schuldscheindarlehen in Höhe von 27,0 Mio. EUR erfolgreich platziert
Foto @ HELMA Eigenheimbau AG i.I.

„Time to say goodbye“ für Aktien der insolventen HELMA Eigenheimbau AG: Der Insolvenzverwalter des einstigen Anbieters von Massivhäusern und früheren KMU-Anleiheemittenten hat bei der Deutschen Börse die Einbeziehung der Aktien des Unternehmens (ISIN: DE000 A0EQ57 8) im Segment Basic Board der Frankfurter Wertpapierbörse gekündigt.

Mit dem Delisting-Antrag wird der Börsenhandel von Aktien der HELMA Eigenheimbau AG im Frankfurter Freiverkehr (Basic Board) mit Ablauf der dreimonatigen Kündigungsfrist gemäß § 30 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutsche Börse AG eingestellt – also spätestens zum 31.01.2025 erfolgt die Einstellung.

Bis dahin können die Aktien der HELMA Eigenheimbau weiterhin im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt werden.

Nach Beendigung der Einbeziehung der Aktien der Gesellschaft in den Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse werden diese nicht mehr auf Veranlassung der Gesellschaft an einer anderen Börse gehandelt werden.

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