AOC Die Stadtentwickler insolvent – Eigenverwaltung?

Projektentwickler AOC I Die Stadtentwickler hat am 25. September beim Amtsgericht Magdeburg einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt.

Das Insolvenzverfahren solle in Form der Eigenverwaltung geführt werden. Der Geschäftsbetrieb bleibe aufrechterhalten. Aus rechtlichen Gründen wurden auch Insolvenzanträge für die aocplan gmbh sowie die AOC Weyhausen An der Klanze GmbH gestellt. Die weiteren Projektgesellschaften seien von dem Insolvenzantrag vorerst nicht betroffen.

Durch den drastischen Zinsanstieg und den damit verbundenen nahezu vollständigen Einbruch des Immobilienmarktes, insbesondere des institutionellen Kapitalanlagegeschäfts, sowie die Zurückhaltung auf dem Finanzierungsmarkt sei die Projektentwicklerbranche und so auch die AOC I Die Stadtentwickler GmbH in Schwierigkeiten geraten.

Vor diesem Hintergrund sei die Einleitung einer umfassenden Restrukturierung notwendig, um den Wert der Projekte zu erhalten und damit für die Gläubiger die bestehenden Erfolgschancen bestmöglich zu nutzen.

AOC 2022/27

AOC 2022/27

Das Amtsgericht Magdeburg werde den Antrag der AOC I Die Stadtentwickler prüfen und über den weiteren Fortgang entscheiden.

Wie die Debütanleihe 2022/27 der AOC noch im Frühsommer 2023 einen Höchststand bei 105% erreichen konnte, bleibt ein intellektuelles Rätsel – sowohl die Zinswende war schon da wie auch die zitierten Probleme bei Projektentwicklern.

Für das laufende Geschäftsjahr 2023 zeichne sich ein Positivtrend ab, tönten die Magdeburger Mitte vergangenen Jahres. AOC habe in den vergangenen Jahren ihre führende Position als Immobilienentwickler und -realisierer im mitteldeutschen Raum weiter ausbauen und hat den Fokus auf nachhaltige Immobilien mit nebenkosten- und CO2-optimierten Wohn- und Geschäftsflächen legen können – auf dieser Grundlage sei es möglich, den veränderten Marktgegebenheiten mit Flexibilität zu begegnen.

Diese Aussage wird man hoffentlich juristisch mal prüfen lassen – siehe ähnlich Euroboden. Der Fachbegriff wäre Irreführung des Marktes – oder totale Blindheit. Eigenverwaltung sollte auf keinen Fall möglich gemacht werden. Wo sind überhaupt Adhoc-News zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens?

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