Anleihegläubiger der Adler Group S.A. nicken Restrukturierungskonzept ab: Damit sei der Weg für eine umfassende Rekapitalisierung des angeschlagenen Immobilienkonzerns freigemacht, nachdem eine verbindliche Vereinbarung mit einem Lenkungsausschuss der Anleihegläubiger am 24. Mai bekannt gegeben wurde.
Wie die Alder Group S.A. weiter mitteilen ließ, votierten mehr als 90% der gegenwärtigen und abstimmenden Anleihegläubiger jeder Serie für eine Änderung der Bedingungen der vorrangig besicherten Anleihen, die von AGPS BondCo PLC, einer 100% direkten Tochtergesellschaft der Adler Group, ausgegeben wurden. Die Abstimmung ohne Versammlung erfolgte im Zeitraum vom 14. bis 17. Juni 2024.
„Wir sind dankbar für die überwältigende Unterstützung, die wir von den Anleihegläubigern erhalten haben. Wir werden weiterhin mit ihnen und unseren Aktionären zusammenarbeiten, um das angestrebte Ziel der Stabilisierung der Adler Group zum Wohl aller Stakeholder zu erreichen“, sagt Thierry Beaudemoulin, Mitglied des Verwaltungsrats und CEO der Adler Group.
Das Rekapitalisierungskonzept sieht indes die Umwandlung bestimmter existierender Anleihen in nachrangige, ewige Anleihen, welche nach IFRS als Eigenkapital zu klassifizieren sind, vor. Damit werde das Eigenkapital der Adler Group um etwa 2,3 Mrd. EUR gestärkt und die Bilanz stabilisiert.
Außerdem werde die Verlängerung der Fälligkeiten bestimmter bestehender Schulden der Gruppe bis Dezember 2028, Dezember 2029 und Januar 2030 erwartet. Ferner werde der Gruppe bis zu 100 Mio. EUR zusätzliche Liquidität durch eine Erhöhung der existierenden 1L New Money Facility, sowie die Möglichkeit des Rückbehalts von Veräußerungserlösen von bis zu 250 Mio. EUR bereitgestellt, die seit April 2024 erzielt wurden und ansonsten für die verpflichtende Rückzahlung der bestehenden 1L New Money Facility verwendet werden würden.
Der Immobilienkonzern werde nunmehr die Umsetzung der vorgeschlagenen Änderungen veranlassen, die von der Erfüllung bestimmter Vorabbedingungen abhängig ist. Sobald die Bedingungen für die Vollziehung erfüllt sind oder auf sie verzichtet wurde, sollen auch die Anleihegläubiger informiert werden.
In Anbetracht der Abstimmungsergebnisse der Gläubigerabstimmung hält es die Gesellschaft für angemessen, den Fortgang des am 5. Juni 2024 eingeleiteten englischen Restrukturierungsplanverfahrens bis zur Umsetzung der Vorgeschlagenen Änderungen durch die Gläubigerabstimmung zu verzögern.
Die Gesellschaft behalte sich jedoch die Möglichkeit vor und sei weiterhin bereit, das Restrukturierungsplanverfahren fortzusetzen, sollte dies für die Umsetzung erforderlich werden.
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