Wirtschaftsprüfer der pferdewetten.de bockt weiter auf die Hinterbeine

Der WP der pferdewetten.de, Deloitte, bleibt bei seinem sogenannten Versagungsvermerk für den Konzernabschluss Geschäftsjahr 2023.

Ein wesentlicher Grund für die Versagung des Bestätigungsvermerks sei die aus Sicht des Abschlussprüfers nicht sichere positive Fortführungsprognose.

Wie in der Ad hoc-Meldung im Februar berichtet, wurde der Gesellschaft bereits ein Ordnungsgeld in Höhe von 500 TEUR durch das Bundesamt für Justiz angedroht, da der geprüfte und gebilligte Jahresabschluss 2023 immer noch nicht veröffentlicht werden konnte. Mit einer Festsetzung und der Androhung weiterer Ordnungsgelder sei zu rechnen, sofern die Veröffentlichung sich weiter verzögere.

Die bemängelte positive Fortführungsprognose hänge davon ab, dass die bereits zu Jahresbeginn 2025 avisierte weitere Eigenkapital-Finanzierungsrunde und die Darlehensrestrukturierung abgeschlossen werden können. Bei der Vorbereitung hierfür befinde sich pferdewetten.de auf der Zielgeraden, brauche dafür aber noch etwas mehr Zeit als uns das Bundesamt für Justiz in Sachen Ordnungsgeld gewähre, moniert CEO Pierre Hofer.

pferdewetten.de im Rückwärtsgang

Als Gesellschaft nehme man den in dieser Woche erwarteten Versagungsvermerk in Kauf. Nach den seit einem Jahr andauernden Diskussionen, Sonderprüfungen, Rechts- und Bewertungsgutachten liege ein zwar unbefriedigendes, aber handhabbares Resultat vor.

Zu den vom Wirtschaftsprüfer angemerkten weiteren Aspekten würde man der Hauptversammlung die Sicht der Dinge detailliert präsentieren. Die Hauptversammlung, die voraussichtlich Mitte Juli 2025 tagen werde, wähle einen neuen Wirtschaftsprüfer, der dann umgehend mit den Abschlussprüfungsarbeiten für das Geschäftsjahr 2024 beginnen könne.

Der Abschlussprüfer begründet die Prüfungshemmnisse in Bezug auf die Bewertung von speziellen Begebenheiten des Wettgeschäfts, wo derzeit nicht überbrückbare unterschiedliche Betrachtungsweisen vorlägen.

Ohne die Durchführung der beiden Liquiditätszuflüsse sehe der Wirtschaftsprüfer ferner die Fortführung der Gesellschaft als gefährdet an. Ein von der Gesellschaft im Zusammenhang mit der Prolongation eines Ende März 2025 fälligen Darlehens beauftragtes IDW S6-Gutachten könnte nach aktuellem Sachstand den Umstand aufzeigen, dass ein wesentliches Zahlungsunfähigkeitsrisiko bestehe, falls weder die beiden Kapitalerhöhungen vollständig gezeichnet werden noch die Darlehensprolongation zustande komme.

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