Wirecard-Skandal: EY sei zu leichtgläubig gewesen und habe selbst widersprüchliche, da gefälschte Dokumente durchgewunken

Fotolia_86935940_Subscription_Monthly_M

In Singapur ist der Prozess gegen James Henry O´Sullivan und gegen den langjährigen Wirecard-Treuhänder Shan Rajaratnam angelaufen. Wirtschaftsprüfer EY wird dabei schwer belastet.

In seinen Aussagen belastet Shan Rajaratnam die Abschlussprüfer von EY schwer. Rajaratnam sagt aus, dass EY viel zu leichtgläubig gewesen sei und gefälschte Dokumente akzeptiert habe, ohne diese im Geringsten zu prüfen.

Die Anweisungen zu den Fälschungen seien von Jan Marsalek und Oliver Bellenhaus gekommen, er selbst habe die Fälschungen persönlich ausgeführt. EY hätte die Fälschungen auch deshalb bemerken müssen, weil Rajaratnam noch im Jahre 2016 mitgeteilt habe, er verwalte keine Gelder für Wirecard. Dies habe er später mit einem ‚Missverständnis‘ erklärt. Aber auch dieser offenkundige Widerspruch habe EY keine Veranlassung gegeben, näher nachzufragen und zu prüfen.

Dr. Wolfgang Schirp aus Berlin, dessen Kanzlei Schirp & Partner den Großteil der bisher bei Gericht anhängigen Klagen gegen EY vertritt: „Wir verstehen nicht, worauf die deutsche Justiz noch wartet, um EY endlich zu verurteilen. Die Beweislage ist erdrückend!“

Dr. Schirp dazu:Die Gerichte lassen sich bei Wirecard und EY zu viel Zeit. Die ersten Schadensersatzprozesse laufen bereits seit drei Jahren, ein sachliches Ergebnis liegt jedoch immer noch nicht vor. Nun läuft das Ganze im Kapitalanleger-Musterverfahren weiter – ein schlecht konzipiertes Verfahren mit unabsehbarem Zeitverzug (Beispiel TELEKOM-Musterverfahren: 19 Jahre!). Und als wäre das noch nicht schlimm genug, arbeitet EY auch noch an Restrukturierungsplänen. Wird nur noch eine leere Hülle von EY übrig sein, wenn die Geschädigten endlich Recht bekommen haben? Will sich die deutsche Justiz, nach dem Versagen der Aufsicht vor dem Zusammenbruch von Wirecard, nun im Nachhinein ein zweites Mal blamieren, weil die rechtliche Aufarbeitung nicht funktioniert und die Geschädigten im Regen stehen gelassen werden?“

Schirp & Partner wollen diesen Zeitverzug nicht mehr hinnehmen. Unter der Devise „Die Zeit läuft ab. Unser Recht jetzt!“ wird am 10. August in München der zweite Aktionstag abgehalten (der erste Aktionstag hat bereits am 25. Juni vor dem Bundesjustizministerium in Berlin stattgefunden). Auch das Bayerische Staatsministerium der Justiz und Vertreter der Richterschaft sind eingeladen.

Dr. Schirp:Anleger sollten unbedingt bis spätestens zum 18. September ihre Ansprüche im Musterverfahren anmelden. Dies ist der kostengünstigste Weg, um sich gegen Verjährung zu sichern. Aber: Unabhängig davon muss das Musterverfahren beschleunigt werden, und es muss eine ‚opt-out‘-Möglichkeit für Anleger geschaffen werden, die ihr Verfahren schneller vorantreiben wollen. Wir haben keine Zeit mehr, wir müssen handeln!“

Dr. Wolfgang Schirp

Für weitere Informationen steht zur Verfügung: Dr. Wolfgang Schirp, Schirp & Partner Rechtsanwälte mbB, Leipziger Platz, D – 10117 Berlin, Tel. 0049-30-3276170, mail: schirp@schirp.com, www.schirp.com

—————————-

! NEU ! Die erste BondGuide Jahresausgabe 2023 ist erschienen: Green & Sustainable Finance 2023 (4. Jg.) kann wie gewohnt kostenlos als e-Magazin oder pdf heruntergeladen werden.

Die Ausgabe 3/2022 Biotechnologie 2022 der Plattform Life Sciences ist erschienen. Die Ausgabe kann bequem als e-Magazin oder pdf durchgeblättert oder heruntergeladen werden.

Bitte nutzen Sie für Fragen und Meinungen Twitter – damit die gesamte Community davon profitiert. Verfolgen Sie alle Diskussionen & News zeitnaher auf Twitter@bondguide !