Die Symrise AG „verduftet“ sich: Hierfür hat der börsennotierte Anbieter von Duft- und Geschmackstoffen beschlossen, die von ihm begebene 400 Mio. EUR schwere 0,2375%-Wandelanleihe 2017/24 (ISIN DE000 SYM778 7) vorzeitig zu kündigen und zurückzuzahlen.
Die vorzeitige Ablösung des Wandlers erfolgt entsprechend § 6 (3) der Anleihebedingungen.
Konkret wird Symrise die Wandel-TSV am 27. September insgesamt zum Nennbetrag zzgl. aufgelaufener Zinsen zurückzahlen.
Bis einschließlich 17. September haben Anleihegläubiger jedoch das Recht, die von ihnen gehaltenen Wandel-TSV entsprechend § 7 der Anleihebedingungen in Symrise-Stammaktien zu wandeln.
Eine Wandlung würde dabei zu dem seit 6. Mai 2021 anwendbaren Wandlungspreis von rund 91,75 EUR erfolgen.
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