SLM Solutions lädt zur Anleihegläubigerversammlung

Foto @ SLM Solutions Group AG

Die SLM Solutions Group AG (ISIN: DE000 A11133 8) lädt erneut zu einer virtuellen AGV: Dieses Mal sollen die Gläubiger der Wandelanleihe 2017/22 (DE000 A2GSF5 8) in einer Abstimmung ohne Versammlung über eine Verlängerung der Anleihelaufzeit bei gleichzeitiger Erhöhung des Kupons abstimmen.

Konkret habe SLM Solutions mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die Inhaber der von der Gesellschaft im Oktober 2017 begebenen 5,5%-Wandelschuldverschreibung 2017/22 über nominal 58,5 Mio. EUR zu einer Abstimmung ohne Versammlung einzuladen, um über eine Änderung der Anleihebedingungen abstimmen zu lassen.

Danach soll das Fälligkeitsdatum (derzeit 11. Oktober 2022) um zwei Jahre auf den 11. Oktober 2024 verlängert und im Gegenzug der Zinssatz für den Zeitraum der Verlängerung um 200 Basispunkte auf 7,5% p.a. erhöht werden.

Die Verlängerung des Fälligkeitsdatums würde der SLM Solutions zusätzliche Zeit für die Umsetzung einer langfristigen Refinanzierung des Wandlers verschaffen. Dessen ungeachtet soll betroffenen Bondholdern während eines begrenzten Zeitraums nach Wirksamwerden der Änderungen der Anleihebedingungen die Rückzahlung aller oder eines Teils der ausstehenden Wandel-TSV 2017/22 am originären Fälligkeitstermin ermöglicht werden.

Inzwischen haben sich bereits Elliott International und The Liverpool Limited Partnership in einer Vereinbarung u.a. dazu verpflichtet, die vorgeschlagenen Änderungen mit allen derzeit von ihnen gehaltenen Wandel-TSV 2017/22 zu unterstützen und die vorgesehene Rückzahlungsoption nicht auszuüben, sofern diese in der Abstimmung ohne Versammlung beschlossen wird.

Darüber hinaus erwägt SLM im Laufe des Jahres eine weitere Abstimmung für die Inhaber der Wandelanleihe 2020/26 (ISIN DE000 A289N8 6) durchzuführen. In dieser soll der Verzicht der aufschiebenden Bedingungen für das Angebot und die Ausgabe einer dritten Tranche von Wandel-TSV in einem Nennbetrag von mindestens etwa 30 Mio. EUR zur Disposition gestellt werden.

Hauptanleihegläubiger Cornwall habe sich vorbehaltlich bestimmter Bedingungen bereiterklärt, einen solchen Verzicht zu unterstützen. Cornwall hält derzeit mehr als 75% des Gesamtnennbetrags der ausstehenden Wandel-TSV 2020/26.

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