Restrukturierung der Adler Group: geänderte Anleihebedingungen in Kraft, unabhängig vom Urteil des Berufungsgerichts

Die Entscheidung des Court of Appeal zur Aufhebung der Sanction Order habe keinen Einfluss auf die zuvor implementierte finanzielle Restrukturierung der Adler Group.

Und zwar, da die geänderten Anleihebedingungen nach deutschem Recht unverändert in Kraft blieben, so die Adler Group heute Vormittag.

Die Adler Group S.A. werde ihre laufende Restrukturierung planmäßig fortsetzen. Das erklärte die Adler Group nach der heutigen Entscheidung des Court of Appeal of England and Wales, die vom High Court of Justice of England and Wales am 12. April 2023 verfügte Sanction Order aufzuheben.

Gemäß der Sanction Order waren die von der AGPS BondCo plc, einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft der Gruppe, begebenen Anleihen per 17. April 2023 geändert worden. Die geänderten Anleihebedingungen bilden seitdem die Grundlage der laufenden Verbindlichkeiten der Adler Group. Da die Berufungskläger im April für die Sanction Order keine aufschiebende Wirkung beantragt hatten, konnte die Restrukturierung wie geplant umgesetzt werden. Die Umsetzung erfolgte nach deutschem Recht.

Adler Group in der Restrukturierung

Der heutigen Entscheidung des Court of Appeal war ein mehrtägiges Anhörungsverfahren Ende Oktober 2023 vorangegangen. Unabhängig vom Urteil des Court of Appeal behalten die Anleihebedingungen nach deutschem Recht in vollen Umfang ihre Gültigkeit. Die Adler Group respektiere die Entscheidung des Court of Appeal, diese habe jedoch keinen Einfluss auf die Gesellschaft oder die wirksam geänderten Anleihebedingungen.

Das Unternehmen sei allen Stakeholdern für die kontinuierliche Unterstützung dankbar.

Zuletzt gab es dies hier auch zur Adler Group, eine sog. Mängelrüge zu einem oder mehreren Jahresabschlüssen:

https://www.bondguide.de/topnews/maengelruege-der-bafin-fuer-abschluesse-der-adler-group/

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