Mängelrüge der BaFin für Abschlüsse der Adler Group

Fehlerfeststellung durch die BaFin für Konzernabschlüsse & Co der Adler Group: Klingt dramatisch, wird aber in der Regel im Dialog mit der Behörde geklärt.

Die Adler Group gibt bekannt, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / BaFin  ihre Prüfung der Konzernabschlüsse und der zusammengefassten Lageberichte für die Geschäftsjahre 2019, 2020 und 2021 der ADLER Real Estate Aktiengesellschaft, ehemals börsennotierte Tochtergesellschaft der Adler Group, abgeschlossen habe. Eine entsprechende Veröffentlichung durch die BaFin sei heute erfolgt.

In Zusammenhang mit dem Abschluss der Prüfung habe die BaFin Bilanzfehler in den Konzernabschlüssen und zusammengefassten Lageberichten für die Geschäftsjahre 2020 und 2021 festgestellt. Die Fehlerfeststellung der BaFin enthält neu identifizierte Sachverhalte, die noch nicht in der Fehlerfeststellung zum Geschäftsjahr 2019 enthalten waren.

Der erste Fehler betrifft den Verkauf von Aktien der ACCENTRO Real Estate. Demnach habe die BaFin festgestellt, dass die restliche Kaufpreisforderung in Höhe von 59 Mio. EUR (einschließlich Zinsen) „wesentlich überbewertet“ war, da die bekannten signifikanten Kredit- und Verwertungsrisiken nicht in die Bemessung einer Wertberichtigung für erwartete Kreditverluste eingeflossen seien.

Der zweite Sachverhalt stehe im Zusammenhang mit dem Verkauf eines Immobilienportfolios an die AB Immobilen B.V. Die BaFin stellte fest, dass die Kaufpreisforderung zum Nennwert angesetzt wurde, obwohl sie nach Auffassung der Behörde zum rund 18,9 Mio. EUR niedrigeren beizulegenden Zeitwert zu bewerten war.

ADLER Real Estate Sample

Des Weiteren bemängele die BaFin fehlende Angaben zur Besicherung eines Inter-Company-Kredits.

Adler prüfe ggf. einen Widerspruch gegen die Fehlerfeststellung.

Adler weise darauf hin, dass die Fehlerfeststellung der BaFin sowie das nunmehr abgeschlossene Prüfungsverfahren keinen Einfluss auf die Gültigkeit der Konzernabschlüsse der ADLER Real Estate 2019, 2020 und 2021 habe. Zudem wurde weder eine Neuaufstellung noch eine Fehlerkorrektur der Konzernabschlüsse angeordnet und es wurden keine Bußgelder verhängt.

„Auch wenn wir mit den Fehlerfeststellungen der BaFin nicht einverstanden sind, freuen wir uns darüber, dass wir das Verfahren mit der BaFin in einem stets konstruktiven und professionellen Dialog abschließen konnten“, relativiert Thomas Echelmeyer, CFO der Adler Group.

Adler sei davon überzeugt, dass die BaFin sehr gründlich geprüft habe, was schon die Dauer der Prüfung über zwei Jahre verdeutliche.

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