Neuer Stress bei SoWiTec – Liquidität gefährlich geschwunden

Die SoWiTec group ruft die Inhaber ihrer derzeit mit einem Gesamtnennbetrag von 5,344 MEUR ausstehenden 8% Anleihe 2018/26 (DE000 A2NBZ2 1) zu einer Abstimmung ohne Versammlung auf.

…die im Abstimmungszeitraum vom 20. September 2025 um 0 Uhr bis zum 22. September 24 Uhr stattfindet.

Die Beschlussvorschläge beinhalten die Stundung der am 8. November fälligen Teilrückzahlung in Höhe von 2,29 MEUR um sechs Monate bis zum 8. Mai 2026, den Verzicht hinsichtlich der Ausübung der Kündigungsrechte im Hinblick auf die Nichtzahlung der zum 8. November fälligen Teilrückzahlung sowie Ermächtigungen und die Bevollmächtigung des Gemeinsamen Vertreters zur Ausübung von Kündigungsrechten und zeitlich befristeten Verzichtserklärungen.

Die am 8. November fälligen Zinsen von 8% bzw. rund 0,4 Mio. EUR seien NICHT Gegentand der Beschlussvorschläge, sondern sollen vollständig und fristgerecht gezahlt werden.

SOWITEC habe in den vergangenen 18 Monaten umfassende operative Restrukturierungsmaßnahmen eingeleitet. Dazu gehöre auch der sukzessive Rückzug aus den Auslandsmärkten, der dazu führte, dass die Abschreibungen der entsprechenden Buchwerte das Jahresergebnis 2024 stark belastet haben.

Zudem sei die Liquiditätslage des Unternehmens nach wie vor angespannt. Im Vergleich zum Vorjahr haben sich die liquiden Mittel von 3,4 auf ca. 0,4 Mio. EUR zum 31. Dezember 2024 reduziert; zum 30. Juli lagen sie bei 1,4 Mio. EUR.

SoWiTec 2018/26

SoWiTec 2018/26

In Deutschland, dem nunmehr wichtigsten Zielmarkt, wurde 2024 und 2025 die Projektpipeline auf über 400 MW ausgebaut. Derzeit befinde sich SOWITEC in fortgeschrittenen Verhandlungen mit Investoren bezüglich der Veräußerung eines Teilportfolios mit 80 MW in Deutschland. Die daraus resultierenden Erlöse dienen auch der Finanzierung der am 8. November fälligen Teilrückzahlung auf die Anleihe 2018/26.

Im Falle einer Verzögerung des Vertragsabschlusses sowie des Vollzugs des Teilportfolioverkaufs könnte für SOWITEC ein Liquiditätsengpass entstehen. Um diesem Risiko vorzubeugen, würden die Inhaber der Anleihe 2018/26 darum gebeten, ihre Stimme im Abstimmungszeitraum vom 20. bis 22. September schriftlich abzugeben.

Für eine wirksame Zustimmung zu den Beschlussvorschlägen der Gesellschaft ist ein Quorum von 50% des ausstehenden Gesamtnennbetrags erforderlich.

Die vollständige Aufforderung zur Stimmabgabe werde voraussichtlich am 5. September im Bundesanzeiger und auf der Webseite der Gesellschaft abrufbar sein.

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