
Immobilienunternehmen PANDION informiert Anleihegläubiger der Unternehmensanleihe 2021/26 (DE000 A289YC 5), dass sie sich noch bis heute 24 Uhr beim Abstimmungsleiter anmelden können, um an der Abstimmung über die Änderung der Anleihebedingungen teilzunehmen – AoV = Abstimmung ohne Versammlung. Hier gilt eine Teilnahmequote von 50% als erforderlich.
>>Siehe auch Interview mit Vorstand Reinhold Knobel (1. Nov.) <<
Alle relevanten Informationen, die erforderlichen Formulare sowie eine detaillierte Beschreibung des Abstimmungsverfahrens stünden auf der Website der PANDION AG im Bereich Investor Relations zur Verfügung. Sollte der bei den Depotbanken zu beantragende ‚Besondere Nachweis mit Sperrvermerk‘ noch nicht vorliegen, könne dieser noch bis zum 19. November um 24 Uhr nachgereicht werden.
Gegenstand der Abstimmung sind die von der Gesellschaft vorgeschlagenen Anpassungen der Anleihebedingungen, insbesondere die Prolongation der Anleihe um 2,5 Jahre sowie die Anhebung des Kupons auf 8,0% p.a., die einen zentralen Bestandteil des Konzepts zur Neuausrichtung der Finanzierungsstruktur darstellten.
Gläubiger, die sich an der Abstimmung beteiligen, erhalten für den Fall, dass das notwendige Quorum erreicht werde, eine Vergütung in Höhe von 10 EUR je Schuldverschreibung.
Dass PANDION kurz vor Deadline noch eigens eine Meldung dazu herausgibt, deutet darauf hin, dass das Teilnahmequorum von 50% wohl nicht erreicht werden dürfte. Für die 2te AGV in ca. 2-3 Wochen gilt eine geringere qualifizierte Teilnahmequote von nur noch 25%. Der Kurs der Anleihe steht für einen Restrukturierungsfall beeindruckend hoch – der Markt geht von einem positiven Votum aus, egal ob 1ste oder 2te AGV.
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