Heute Beginn der Abstimmung bei den Eyemaxx-Anleihen

Seit heute Morgen läuft die Abstimmung ohne Präsenzversammlung bei Eyemaxx Real Estate. Anleger der drei betroffenen Anleihen sollten aktiv werden.

Die Abstimmung ohne Versammlung für die Eyemaxx-Anleihen 2018/23 (DE000 A2GSSP 3), 2019/24 (DE000 A2YPEZ 1) und 2020/25 (DE000 A289PZ 4) begann heute Morgen und endet am 8. April.

Anleihegläubiger sollen der Änderung der in den Anleihebedingungen definierten Mindesteigenkapitalquote zustimmen. Bitte lesen Sie hierzu auch gern das BondGuide-Interview mit CEO Dr. Michael Müller (30. März), die Stellungnahme des Vorstands (30. März) sowie das Drittinterview mit Fondsmanager Hans-Jürgen Friedrich von der KFM (1. April).

Eyemaxx hatte Gegenanträge zur Abstimmung der Anleihegläubiger ohne Versammlung erhalten. Der Vorstand hatte daraufhin nach eingehender Prüfung beschlossen, sich dieser Anträge anzuschließen:

Statt die Erfordernis einer Mindesteigenkapitalanforderung in den jeweiligen Anleihebedingungen vollständig abzuschaffen, wie von der Gesellschaft in den Aufforderungen zu der Abstimmung an die Anleihegläubiger zunächst vorgeschlagen, sollen die Gläubiger der Unternehmensanleihen 2018/23 und 2019/24 in der Abstimmung ohne Versammlung der Absenkung der Einhaltung der Mindesteigenkapitalquote im Konzern auf 15% zustimmen bzw. soll bei der Anleihe 2020/25 die Mindesteigenkapitalquote im Konzern von 15% fortbestehen.

Inhalt der Gegenanträge, denen sich Eyemaxx anschließe, ist außerdem, dass bei fehlender Einhaltung der Mindesteigenkapitalquote im Konzern von 15% und bei fehlender Wiederaufholung dieser Quote innerhalb einer Frist von 12 Monaten eine zusätzliche Verzinsung von 50 Basispunkten p.a. gezahlt werden müsse.

Die Österreicher haben parallel zur AGV eine Erhöhung der EK-Quote über eine Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht in die Wege geleitet (31. März).

Fällt die Eigenkapitalquote im Konzern unter 10%, soll die Gesellschaft nach den Gegenanträgen verpflichtet werden, jeweils einen gemeinsamen Vertreter zu bestellen.