Finanzdienstleister Multitude zieht es in die Schweiz – mit Fragezeichen

Multitude verlagert sich von Finnland in die Schweiz unter Beibehaltung ihrer Rechtspersönlichkeit und ohne Auflösung – ggf. zunächst über Malta.

Da es nach finnischem Recht nicht möglich sei, die Verlagerung unter Beibehaltung der Rechtspersönlichkeit des Unternehmens direkt von Finnland in ein Land außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums, wie die Schweiz, durchzuführen, werde die Verlagerung zunächst über Malta in Betracht gezogen.

Infolgedessen habe das Unternehmen damit begonnen, die Möglichkeit zu prüfen, die Verlegung des Firmensitzes im Jahr 2024 schrittweise durchzuführen, indem zunächst der Firmensitz gemäß Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) (SE-Verordnung) von Finnland nach Malta verlegt wird, dann die Gesellschaft gemäß Artikel 66 der SE-Verordnung in eine Aktiengesellschaft nach maltesischem Recht umgewandelt wird und schließlich die Eintragung des Unternehmens in der Schweiz gemäß den geltenden maltesischen und schweizerischen Rechtsvorschriften beantragt werde.

Zum jetzigen Zeitpunkt sind noch keine endgültigen Entscheidungen über die Verlagerung getroffen worden.

Multitude hat Pläne

Die Prüfung der Möglichkeit einer Verlagerung erfolgt in erster Linie aus Gründen der Aktionärsrechte.

Multitude hatte zuvor, im Jahr 2021, eine Sitzverlegung gemäß der SE-Verordnung von Finnland nach Deutschland vorbereitet, später jedoch angekündigt, diese Verlegung zu verschieben. Aufgrund der Untersuchung der Verlegung ziehe Multitude eine Verlegung nach Deutschland nicht mehr in Betracht.

Es bestehe keine Gewissheit, dass die Untersuchung zu einer Verlegung oder einer anderen Regelung führen werde, dass die Verlegung genehmigt wird oder dass alle Bedingungen erfüllt werden. Weitere Einzelheiten zu den Fortschritten werden zu gegebener Zeit bekannt gegeben.

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