Erfolg für die Schuldenbremse!

Der BdSt begrüßt ausdrücklich das wegweisende Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum 2. Nachtragshaushalt 2021 – ein Erfolg für die Schuldenbremse

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist ein klares Bekenntnis zur Schuldenbremse und zur Finanzverfassung im Grundgesetz insgesamt. Die Karlsruher Richter haben gestern entschieden, dass die Notlagenschulden in Höhe von 60 Mrd. EUR zur Bekämpfung der Corona-Krise nicht in den Klima- und Transformationsfonds (KTF) hätten übertragen werden dürfen.

Demnach ist die entsprechende Änderung des 2. Nachtragshaushalts 2021 mit dem Grundgesetz unvereinbar. Das bedeute: Die Ampel-Regierung hat die Regeln der Schuldenbremse verfassungswidrig missachtet. „Dieses Urteil ist eine absolute Stärkung der Schuldenbremse und eine Unterstützung für alle, die die Schuldenbremse einhalten wollen“, betont der Präsident des Bundes der Steuerzahler (BdSt), Reiner Holznagel.

 „Die Schuldenbremse gilt – und zwar genau so, wie sie im Grundgesetz steht. Politisch motivierte Missinterpretationen der Schuldenregeln haben nun ein Ende – nicht nur für den Bund, sondern auch mit Blick auf die Länder. Das Verfassungsgericht hat für eine solide und generationengerechte Haushaltspolitik plädiert!“

Mit ihrem aktuellen Urteil setzen die Verfassungsrichter der expansiven Ausgabenpolitik der Ampel-Koalition klare Grenzen – vor allem für das schuldenfinanzierte Auslagern von Ausgaben auf Schattenhaushalte jenseits des Bundeshaushalts. Mit Blick auf den KTF heißt das konkret: Dieses Sondervermögen müsse nun von Grund auf bereinigt werden, weil das Gericht ihm mit sofortiger Wirkung die Finanzierung von Ausgaben mittels Schulden im Umfang von 60 Mrd. EUR verweigert.

Reiner Holznagel, BdSt, zur Schuldenbremse

Reiner Holznagel, BdSt

„Die Ampel muss alle schuldenfinanzierten Sondervermögen unter die Lupe nehmen und gegebenenfalls neu justieren. Zudem muss der Bundesetat für 2024 überdacht werden – alle Ampel-Minister müssen intensiv nach Einsparungen suchen. Vor allem muss das Kabinett geschlossen hinter der Schuldenbremse stehen!“, so Holznagel.

Konkret muss der Klima- und Transformationsfonds jetzt deutlich abspecken. Im Fonds bleiben nun noch eigene Einnahmen aus dem europäischen Emissionshandel und der nationalen CO2-Besteuerung in Milliardenhöhe.

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) ist ein gemeinnütziger, unabhängiger und parteipolitisch neutraler eingetragener Verein. Die Arbeit wird durch Mitgliedsbeiträge freiwilliger Mitglieder und über zahlreiche Spenden aus der Bevölkerung finanziert. Rund 200.000 Mitglieder und Spender unterstützen den Bund der Steuerzahler. Der Verband, der 1949 gegründet wurde, ist in 15 eigenständigen Landesverbänden organisiert, die gemeinsam den Bund der Steuerzahler Deutschland tragen.

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