el origen food: Anleihegläubiger stapeln ab sofort tief

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Die el origen food GmbH kann neuerlich aufatmen – die Anleihegläubiger haben nunmehr auch dem vom Hamburger Lebensmittelanbieter geforderten Nachrang ihrer Forderungen zugestimmt.

Danach haben die Inhaber der bis zu 10 Mio. EUR schweren 8,0%-Unternehmensanleihe 2023/26 (ISIN: DE000 A352B0 9) im Rahmen der Abstimmung ohne Versammlung im Zeitraum vom 12. bis 14. November 2025 mit der erforderlichen qualifizierten Mehrheit die vorgeschlagene Anpassung des Nachrangs beschlossen.

In der Gläubigerabstimmung hatte die el origen food GmbH ihren Anleihegläubigern vorschlagen, eine Anpassung des Nachrangs dahingehend zu beschließen, dass ihre Ansprüche aus bzw. im Zusammenhang mit der Schuldverschreibung (einschließlich etwaiger Zinszahlungen) erst nach sämtlichen in § 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 Insolvenzordnung bezeichneten Ansprüchen und Forderungen aller bestehenden und zukünftigen sonstigen Gläubiger der Gesellschaft zu befriedigen sind.

Die Anpassung soll laut el origen food den Zweck haben, eine etwaige künftige insolvenzrechtliche Überschuldungssituation bei der Gesellschaft abzuwenden. Aktuell liege nach Auffassung der Geschäftsführung keine insolvenzrechtliche Überschuldungssituation vor.

Weitere Informationen werden voraussichtlich am 21. November auf der Unternehmenswebseite veröffentlicht.

Die Gesellschaft werde den gefassten Beschluss sobald möglich, voraussichtlich im Dezember 2025, durch Hinterlegung bei der Verwahrstelle Clearstream Banking Frankfurt und Beifügung zur Globalurkunde über die Schuldverschreibung gemäß § 21 des Schuldverschreibungsgesetzes vollziehen. Der Vollzug der Änderungen werde sodann ebenfalls auf der Unternehmenswebsite veröffentlicht.

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