
Die ABO Energy GmbH & Co. KGaA gab bekannt, dass sie eine Stillhaltevereinbarung mit den Gläubigern wesentlicher Finanzierungen geschlossen habe.
Die Stillhaltevereinbarung bezieht sich auf Konsortialkreditverträge, bilaterale Darlehen, ausgewählte Avallinien und Schuldscheindarlehen der Gesellschaft.
Dies in Folge der desaströsen Verlustwarnung von Mitte Januar.
Der Abschluss der Stillhaltevereinbarung sei der erste Schritt zur Umsetzung eines Sanierungskonzepts, über das die Gesellschaft derzeit mit den Finanzierungspartnern verhandele. Die Finanzierungspartner hätten gegenüber der Gesellschaft zum Ausdruck gebracht, dass sie das Fortbestehen der bestehenden und eine etwaige Gewährung neuer Finanzierungen unter den Vorbehalt einer Reihe von Bedingungen stellen, zu denen die Einigung auf ein Sanierungskonzept und die Erstellung eines entsprechenden Sanierungsgutachtens zählen.
Die Stillhaltevereinbarung sehe vor, dass die Fremdkapitalgeber während des Zeitraums, in dem über das Sanierungskonzept verhandelt werde, keine Rechte aus (potenziellen) Kündigungsgründen unter den Finanzierungen geltend machten.
Im Rahmen des Sanierungskonzepts sei beabsichtigt, dass auch die Gläubiger der Anleihe 2024/29 (DE000 A3829F 5) der Stillhaltevereinbarung beitreten. Hierzu solle zeitnah zu einer Abstimmung ohne Versammlung eingeladen werden.
Die Geschäftsführung der Gesellschaft gehe auf Grundlage der bisherigen Verhandlungen mit den Fremdkapitalgebern davon aus, das Sanierungskonzept erfolgreich umsetzen zu können. Die Gesellschaft werde den Kapitalmarkt und die Öffentlichkeit über den weiteren Fortgang entsprechend den rechtlichen Anforderungen informieren.
Einordnung von BondGuide: Gemessen am Ausmaß der Verlustwarnung und jüngsten Beschleunigung des Abdriftens sehen wir eine Sanierungsfähigkeit noch unklar. Natürlich sollte diese das Ziel sein – Anleihegläubiger werden ordentlich bluten. Die SdK wird demnächst Einiges zu tun haben.
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