
Booster Precision Components gab noch gestern Abend den erfolgreichen Abschluss des schriftlichen Verfahrens bekannt: beschlussfähig und durchgewunken.
Dabei ging es um die ausstehende, bis zu 60 Mio. EUR vorrangig besicherte, kündbare Anleihe mit Fälligkeit 2026 (NO0012713520) der Gesellschaft, und zwar in Bezug auf den Verzicht auf bestimmte Bedingungen in den Anleihebedingungen, wie in der Bekanntmachung des Schriftlichen Verfahrens vom 13. Mai angegeben.
An dem schriftlichen Verfahren nahm eine ausreichende Anzahl von Anleihegläubigern teil, um beschlussfähig zu sein. Die erforderliche Mehrheit der Anleihegläubiger stimmte für die Annahme des Vorschlags.
Booster zahlt den berechtigten Anleihegläubigern die in der Bekanntmachung des Schriftlichen Verfahrens festgelegte Zustimmungsgebühr in Höhe von 1,0% des Nennbetrags je Anleihe. Die Zustimmungsgebühr ist an alle Personen zu zahlen, die am 28. Mai als direkte eingetragene Eigentümer oder als Bevollmächtigte in den von dem Wertpapierzentralverwahrer geführten Aufzeichnungen eingetragen sind.
Die Zahlung der Zustimmungsgebühr erfolge am 12. Juni über das kontobasierte System der CSD.
Die Bedingungen für die Zahlung der Zustimmungsgebühr sind in der Bekanntmachung des schriftlichen Verfahrens im Einzelnen aufgeführt und können auf der Website des Unternehmens eingesehen werden.
Wie in der Pressemitteilung vom 13. Mai dargelegt, hatte die Gesellschaft ein schriftliches Verfahren eingeleitet, um die Anleihegläubiger unter anderem um ihre Zustimmung dafür zu bitten, dass die Gesellschaft die Erlöse aus der Folgeemission zur Rückzahlung bestimmter nachrangiger Darlehen in Höhe von 15 Mio. EUR verwenden kann, was der Gesellschaft gemäß den geltenden Anleihebedingungen nicht gestattet sei.
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