Beate Uhse AG verfehlt Teilnahmequorum bei wichtiger 2ter Anleihegläubiger-Versammlung

Beate Uhse Aktiengesellschaft: Einleitung des M&A-Prozesses

Das notwendige Quorum auf der heutigen 2ten AGV der Beate Uhse AG wurde nicht erreicht. Bei 21% blieb der Konzern knapp unter der erforderlichen 25%-Marke. Allerdings wurde mit One Square Advisors wenigstens ein gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger gewählt.

Nur etwas mehr als 6 Mio. EUR des 30 Mio. EUR schweren Bonds der Beate Uhse AG waren in Hamburg vor Ort vertreten bzw. ließen sich vertreten.

25% oder 7,5 Mio. EUR hätten es sein müssen.

Fast 80% Zustimmung erhielt der Gegenantrag zu TOP 2 von Robus Capital. Dieser wurde damit beschlossen.

Mit One Square Advisory wurde der gewohnte Verdächtige zum gemeinsamen Vertreter gewählt. Wichtig: Der gV kann nunmehr auch die essentielle Zinsstundung nach eigenem Ermessen beschließen sowie die Sonderkündigungsrechte seitens der Gläubiger aussetzen.

Dies ist sehr wesentlich, da dies eigene Tagesordnungspunkte (TOPs) waren für die 2te AGV, über die mangels Erreichung des Quorums aber nicht mehr abgestimmt werden konnte. 75% Zustimmung bei 25% Teilnahmequote wären dafür erforderlich gewesen – eine gewisse Lücke in der Regelung scheint hier ausfindig gemacht worden zu sein.

Die Anleihe 2014/19 von Beate Uhse geht heute bei rund 21% ihres Nominalwertes aus dem Handel. Angesichts des Schwebezustands irgendwo zwischen Gut und Böse.


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