Alno: schon 2013 „abgebrannt“? – Gutachten zur Insolvenzreife vorgelegt

ALNO Aktiengesellschaft i.I.: Gutachten zur Ermittlung der Insolvenzreife liegt vor
Foto @ ALNO Aktiengesellschaft

Delikate Entwicklung im Fall der insolventen Alno AG: Offenbar war der Küchenmöbelausstatter schon 2013 und somit gut vier Jahre vor dem eigentlichen Insolvenzantrag zahlungsunfähig. Nun dürften Maßnahmen u.a. wegen des Verdachts auf Insolvenzverschleppung gegen ehemalige Führungskräfte eingeleitet werden.

Wie die Insolvenzverwaltung um Verwalter Prof. Dr. Martin Hörmann gestern mitteilen ließ, kommt das von ihm in Auftrag gegebene Gutachten der Andersch AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, im Zusammenhang mit der Ermittlung des Zeitpunkts der insolvenzrechtlichen Zahlungsunfähigkeit, zu dem Ergebnis, dass die Alno AG i.I. bereits im Jahr 2013 zahlungsunfähig i.S.d. § 17 InsO war.

Vor diesem Hintergrund wird der Insolvenzverwalter nun die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um Schadensersatzansprüche (insb. Organhaftungsansprüche) und Rückzahlungsansprüche nach insolvenzrechtlichen Anfechtungen geltend zu machen.

Trotz bestehender Schadensersatz- und Anfechtungsansprüche geht die Insolvenzverwaltung nach derzeitigem Kenntnisstand aber weiter davon aus, dass es im laufenden Verfahren mangels Verwertungsüberschuss i.S.d. § 199 Satz 2 InsO in keinem derzeit denkbaren Szenario zu einer Ausschüttung an Alno-Aktionäre kommen wird.

ALNO AG 2013/18 (WKN: A1R1BR)

ALNO AG 2013/18 (WKN: A1R1BR)

Den gemeinsamen Vertretern der Inhaber der 45 Mio. EUR schweren 8,5%-Unternehmensanleihe 2013/18 (WKN: A1R1BR) sowie der 8,0%-Wandelanleihe 2014/19 über 14 Mio. EUR (WKN: A11QHW) liegt das Gutachten indes noch nicht vor, sodass der genaue Zeitpunkt der Insolvenzreife noch nicht genannt werden kann.

Im Übrigen kann das Gutachten aufgrund der strafrechtlichen Relevanz den Gläubigern nicht zur Verfügung gestellt werden.

One Square Advisory und Rechtsanwalt Daniel Vos werden die Anleihegläubiger der Alno AG in ihrer Eigenschaft als gemeinsame Vertreter über die weiteren Entwicklungen informieren und stehen für Rückfragen zur Verfügung.

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