
ACCENTRO Real Estate habe nun auch mit dem Anleihegläubiger der Anleihe 2021/29 (DE000 A3H3D5 1) eine Stillhalte-Vereinbarung erzielt.
Im Wesentlichen soll auch mit der bezüglich der Anleihe 2021/29 geschlossenen Stillhalte-Vereinbarung eine Kündigung der Anleihe wegen eines Verstoßes gegen die in den Anleihebedingungen jeweils festgesetzte Beschränkung für Netto-Finanzverbindlichkeiten sowie die vereinbarten Reportingpflichten und entsprechende Vollstreckungen ausgeschlossen werden.
Darüber hinaus enthält die Stillhalte-Vereinbarung im Wesentlichen die folgenden Regelungen:
– die Bereitstellung vor allem bestimmter Dritt-Validierungen als Wirksamkeitsvoraussetzung,
– die Verpflichtung der Gesellschaft zur Einhaltung bestimmter Meilensteine, einschließlich bestimmter Verpflichtungen eine in den kommenden Monaten mit den jeweiligen Anleihegläubigern zu verhandelnde Restrukturierungslösung vorzubereiten sowie
– eine vorläufige Laufzeit bis zum 14. Juli 2024.
Der Anleihegläubiger der Anleihe 2021/29 schließt die Stillhalte-Vereinbarung insoweit unter der Prämisse, dass eine pari passu Behandlung der Anleihe 2020/26 (DE000 A254YS 5) und der Anleihe 2021/29 bei weiteren Verhandlungen zu Anpassungen der Kapitalstruktur der Gesellschaft mit dem Anleihegläubiger der Anleihe 2021/29 und der Gruppe wesentlicher Anleihegläubiger der Anleihe 2020/26 umgesetzt werde.
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