ABO Energy verfehlt Teilnahmequorum bei erster AoV

ABO Energy erhält Zustimmung der Gläubiger, scheitert jedoch am Quorum – zweite Abstimmungsrunde wird zur Richtungsentscheidung.

Die ABO Energy GmbH & Co. KGaA hat bei der Abstimmung ohne Versammlung (AoV) zur Anleihe 2024/29 zwar die erforderliche Stimmenmehrheit erreicht, jedoch das notwendige Beschlussquorum verpasst.

Rund 38% des ausstehenden Anleihekapitals nahmen teil, erforderlich gewesen wäre aber die Hälfte, also 50%.

Unternehmen und Abstimmungsleiter planen daher eine physische Gläubigerversammlung. Diese soll voraussichtlich am 9. März ab 14 Uhr in den Räumen der Industrie- und Handelskammer Wiesbaden stattfinden.

Beim zweiten Abstimmungsdurchgang gilt ein reduziertes Teilnahmequorum von 25%.

Nach Einschätzung von CFO Alexander Reinicke zeige das Ergebnis der ersten Abstimmung dennoch eine grundsätzliche Unterstützung der Gläubiger für die vorgeschlagenen Maßnahmen, die Voraussetzung für die angestrebte Sanierung des Unternehmens sind. Aufgrund der breiten Streuung der Anleihe auf viele tausend Depots sei das ursprüngliche Quorum eine (zu) hohe Hürde gewesen.

ABO Energy 2024/29

ABO Energy 2024/29

Die bislang abgegebenen Stimmen verlieren ihre Gültigkeit. Anleihegläubiger müssen sich für die neue Abstimmung erneut anmelden und einen besonderen Nachweis mit Sperrvermerk ihrer depotführenden Bank einreichen ODER einen Vertreter bevollmächtigen.

Inhaltlich schlägt die Gesellschaft unter anderem vor, die Negativverpflichtung (sog. negative Pledge) aufzuheben, um neue Avale, Kredite und Bürgschaften zu ermöglichen. Zudem sollen bestimmte Kündigungsrechte der Gläubiger vorübergehend ausgesetzt werden, um laufende Restrukturierungsverhandlungen nicht zu gefährden.

Ergänzend sei die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters vorgesehen, der die Interessen der Gläubiger bündeln und eine Stillhaltevereinbarung verhandeln kann.

Die Einberufungsunterlagen sollen nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger auf der Unternehmenswebseite bereitgestellt werden.

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