aap Implantate: Gläubiger stimmen für Änderung des Wandlungsrechts

Foto @ aap Implantate AG

Die aap Implantate AG reüssiert bei Gläubigerabstimmung zur Änderung der Anleihebedingungen ihrer ausstehenden Pflichtwandelanleihe.

Danach votierten die Inhaber der umlaufenden 6,0%-Pflichtwandelanleihe 2023/28 über nominal rund 2,5 Mio. EUR (ISIN: DE000 A351ZH 9) in einer Abstimmung ohne Versammlung mit einer Zustimmung von 100% der abgegebenen Stimmen und des Nennwertes der Pflichtwandel-TSV für die für die von der aap Implantate AG vorgeschlagene Änderung des Wandlungsrechts.

An der Abstimmung nahmen indes 86,03% des Nennbetrags und der Stimmen aller ausstehenden TSV teil.

Die wesentliche Änderung der Anleihebedingungen betrifft die Möglichkeit, den Anleihegläubigern die Wahlwandlung ohne Einhaltung einer Sperrfrist einzuräumen und zudem eine erstmalige Ausübung des Wandlungsrechts bereits im Mai 2024 zu gewähren.

Zuvor sahen die Anleihebedingungen vor, dass die Anleihegläubiger ihr Wandlungsrecht (d.h. die Wahlwandlung) erst ab dem 17. Oktober 2024 hätten ausüben können. Diese Frist sei durch die Änderungen der Anleihebedingungen ersatzlos entfallen.

AAP IMPLANTA PWA 2023/28 (WKN: A351ZH)

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