aap Implantate: Gläubigerabstimmung zur früheren Ausübung des Wandlungsrechts

Foto @ aap Implantate AG

Die aap Implantate AG setzt auf vorzeitigen Wandel: So will das Medizintechnikunternehmen seinen Anleihegläubigern in einer Abstimmung ohne Versammlung den Wegfall von Fristen zur Wandlung der TSV in Aktien der Gesellschaft vorschlagen.

So soll den Inhabern der umlaufenden 6,0%-Pflichtwandelanleihe 2023/28 über nominal rund 2,5 Mio. EUR (ISIN: DE000 A351ZH 9) vorgeschlagen werden, im Rahmen einer virtuellen AGV über die Änderung der Anleihebedingungen abzustimmen. Konkret soll den Bondholdern damit ermöglicht werden, von ihrem Wandlungsrecht auch ohne weiteres Zuwarten Gebrauch zu machen.

Derzeit sehen die Anleihebedingungen vor, dass die Anleihegläubiger ihr Wandlungsrecht (d.h. die Wahlwandlung) erst ab dem 17. Oktober 2024 ausüben können. Diese Frist soll durch die Änderungen der Anleihebedingungen ersatzlos entfallen.

Um den Anleihegläubigern möglichst frühzeitig die Möglichkeit zur Wahlwandlung zu gewähren, soll zudem in den Anleihebedingungen ein Zeitraum von vierzehn Tagen vor dem 31. Mai 2024 zur erstmaligen Ausübung des Wandlungsrechts vorgesehen werden.

Die Anleihegläubiger aap Implantate können ihre Stimme gemäß den in der Aufforderung zur Abstimmung ohne Versammlung aufgeführten Formalia in der Zeit vom Dienstag, 26. März 2024, bis Donnerstag, 28. März, abgeben.

AAP IMPLANTA PWA 2023/28 (WKN: A351ZH)

Die entsprechende Aufforderung zur Abstimmung ohne Versammlung wird voraussichtlich am 8. März 2024 im Bundesanzeiger sowie auf der Website der aap Implantate AG unter der Rubrik “Investoren/Wandelschuldverschreibung“ veröffentlicht.

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