Verpennt! Erste Anleihegläubigerversammlung der Gebr. Sanders nicht beschlussfähig

Gebr. Sanders GmbH und Co. KG: Keine Beschlussfähigkeit der Anleihegläubigerversammlung am 21. November 2016
Foto @ Gebr. Sanders GmbH & Co. KG

Die für heute geplante erste AGV ist geplatzt. Laut dem Bettenspezialisten waren im Vorfeld nur Anmeldungen im Umfang von wertmäßig 39,43% des ausstehenden Anleihekapitals über nominal 22 Mio. EUR eingegangen – damit war die Beschlussfähigkeit des Gremiums nicht gegeben.

Wie bekannt, ist für die Beschlussfähigkeit der ersten Anleihegläubigerversammlung ein gesetzliches Mindestquorum von 50% der wertmäßig ausstehenden Teilschuldverschreibungen verpflichtend.

Nachdem der Großteil der Bondholder das erste Treffen (un-)bewusst verschlafen hat, lädt Sanders die Inhaber seiner umlaufenden 8,75%-Unternehmensanleihe 2013/18 voraussichtlich am Montag, den 12. Dezember, in den Räumen des Unternehmens im niedersächsischen Bramsche zu einer zweiten AGV – mit dann geringeren Anforderungen an die Beschlussfähigkeit.

Gebr. Sanders GmbH und Co. KG: Keine Beschlussfähigkeit der Anleihegläubigerversammlung am 21. November 2016Ein Tagesordnungspunkt auf der Agenda dürfte dann erneut die Wahl eines gemeinsamen Anleihevertreters sein. Von Sanders hierfür bereits vorgeschlagen, sind die BRL Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft und die One Square Advisory Services GmbH.

Unterdessen brachte Anleihegläubiger Prime Capital ein nicht unwesentliches Ergänzungsverlangen ins Spiel.

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