SdK rät betroffenen Credicore-Bondholdern zur Interessenbündelung

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Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. interveniert nun auch bei der Credicore Pfandhaus GmbH – und das ist auch gut so. Die Anlegerschutzgemeinschaft ruft die Inhaber der ausstehenden 8,0%-Credicore-Anleihe 2021/26 (ISIN: DE000 A3MP5S 0) zur Interessenbündelung auf.

Am 30.11.2023 hat die BaFin eine Meldung veröffentlicht, worin sie den hinreichend begründeten Verdacht äußert, dass Credicore die Anleihe ohne den erforderlichen Prospekt öffentlich anbietet und Anhaltspunkte für eine Ausnahme von der Prospektpflicht nicht ersichtlich seien.

Hintergrund dürfte nach Einschätzung der SdK die Ad-hoc-Mitteilung der Gesellschaft vom 29.09.2023 sein, wonach der Nominalbetrag der Anleihe im Laufe des Jahres in mehreren Tranchen auf 60 Mio. EUR erhöht worden sei. Diese Erhöhung dürfte nach Einschätzung der Anlegerschützer prospektpflichtig gewesen sein.

Zudem hat die Gesellschaft am 14.11.2023 mitgeteilt, dass die für den 16.11.2023 anstehende Zinszahlung „aus tatsächlichen Gründen“ derzeit nicht geleistet werden könnte – nähere Einzelheiten dazu blieben aus.

Die SdK rät den betroffenen Anleiheinhabern, sich zu organisieren, um so eine bestmögliche Wahrung ihrer Interessen gewährleisten zu können.

Die SdK wird ihrerseits alle rechtlichen Optionen prüfen. Betroffenen Anlegern bietet die SdK an, sich unter www.sdk.org/credicore für einen kostenlosen Newsletter zu registrieren, über den die SdK die Anleiheinhaber über die weiteren Entwicklungen sowie die rechtlichen Möglichkeiten informieren wird.

Ihren betroffenen Mitgliedern steht die SdK für Fragen gerne per E-Mail unter info@sdk.org oder unter der Telefonnummer 089 / 2020846-0 zur Verfügung.

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