KFM Deutsche Mittelstand: Sondertelegramm zur geplanten GEWA-Anleihegläubigerversammlung

KFM Deutsche Mittelstand: Sondertelegramm zum aktuellen Stand des GEWA-Verfahrens
So soll(te) er aussehen: der fertige GEWA-Tower
Foto @ GEWA 5 to 1 GmbH & Co KG

Von Herrn Dr. Ellerbrok, Rödl Treuhand Hamburg GmbH, wurde mit Datum vom 10. April 2017 zur Anleihegläubigerversammlung am 25.04.2017 um 13.00 Uhr in die Schwabenlandhalle, Tainerstr. 7 in 70734 Fellbach eingeladen. Diese Einladung haben viele Anleger erst nach Ostern erhalten. So auch der Deutsche Mittelstandsanleihen FONDS.

Anstatt Gläubigerversammlung nun Informationsveranstaltung am 25.04.2017
Mittlerweile wurde von verschiedenen Rechtsanwälten festgestellt, dass die Einladung zu dieser Gläubigerversammlung nicht fristgerecht erfolgte. Es besteht Einvernehmen der Anwälte darüber, dass Beschlüsse, sofern sie auf dieser Versammlung getroffen werden sollten, anfechtbar sind.

Gestern Mittag erreichte uns das Schreiben der mzs Rechtsanwälte, dass zwischenzeitlich Einvernehmen erzielt wurde und am 25.04.2017 bei der Versammlung keine Beschlüsse gefasst werden.

KFM Deutsche Mittelstand: Sondertelegramm zur geplanten GEWA-AnleihegläubigerversammlungVielmehr soll nun diese einberufene Gläubigerversammlung als reine Informationsveranstaltung stattfinden. Ziel dieser Veranstaltung ist es, über den aktuellen Sachstand zu informieren. Die mzs Rechtsanwälte werden an dieser Versammlung teilnehmen und Anleger vertreten, die gegenüber der mzs Rechtsanwälte Vollmacht erteilt haben und anschließend schriftlich berichten.

Neue Gläubigerversammlung soll einberufen werden
Nach Rücksprache mit den Anwälten konnte in Erfahrung gebracht werden, dass eine neue Versammlung einberufen werden soll. Ob diese Versammlung als Präsenzveranstaltung oder im schriftlichen Verfahren durchgeführt wird, soll noch entschieden werden.

Bei dieser neuen Versammlung werden aber zwei elementare Tagesordnungspunkte mit aufgenommen. Zum einen soll der Gläubigervertreter neu bestimmt werden und es soll zur Feststellung des Leistungsstands an den vorliegenden Bauvorhaben ein Sachverständiger beauftragt werden, der ein Gutachten erstellt. Dieses Gutachten ist auch eine Voraussetzung für die Investoren, die Interesse an der Weiterführung des GEWA-Projektes haben. Darüber hinaus ist mit Hilfe dieses Gutachtens auch für die Gläubiger eine wichtige Grundlage geschaffen, um die Angebote der Investoren seriös prüfen zu können. Die Anwälte der mzs-Rechtsanwaltskanzlei als auch andere Anwälte halten es für zwingend notwendig, dass diese beiden Tagesordnungspunkte zur Sicherung der Gläubigerinteressen in der kommenden Gläubigerversammlung beschlossen werden.

KFM Deutsche Mittelstand: Sondertelegramm zur geplanten GEWA-AnleihegläubigerversammlungNeue Investoren gefunden – Entscheidungsreife muss noch herbeigeführt werden
Die vorliegenden Angebote der Investoren zeigen, dass das Interesse vorliegt, das GEWA-Projekt zu übernehmen und weiterzuführen. Beide interessierten Investoren machen die Übernahme des GEWA-Projektes von dem Vorliegen des Gutachtens abhängig. Insbesondere soll dieses Gutachten auch eine Beweissicherung beinhalten, so dass im Bedarfsfall Mängel angezeigt und ggf. Regressansprüche gestellt werden können.

In den vergangenen Monaten wurden zahlreiche Gespräche zwischen Investoren, dem vorläufig bestellten Insolvenzverwalter und anderen an dem GEWA-Bauprojekt Beteiligten geführt. Abschließende Gespräche mit dem jetzigen Hotelinvestor und dem Hotelbetreiber sollen noch geführt werden. In den ersten Gesprächen wurde von Seiten des jetzigen Hotelinvestors in Aussicht gestellt, von dem Hotelkaufvertrag zurückzutreten. Damit wäre der Weg frei für andere Hotelinvestoren. Hier besteht das Ziel, den Kaufvertrag so zu schließen, dass im Rahmen des Baufortschrittes für die bereits erbrachten Bauleistungen durch den Hotelinvestor auch Zahlungen geleistet werden. Damit würden weitere Finanzierungsmittel dem Bauprojekt zufließen, um das Bauprojekt erfolgreich zum Abschluss zu bringen.