Interessenbündelung nun auch bei Stern Immobilien gefordert

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Wie schon bei der ERWE Immobilien AG ruft die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. nun auch die Anleiheinhaber der Stern Immobilien AG zur Bündelung ihrer gemeinsamen Interessen auf. Hintergrund ist die unlängst vom Immobilieninvestor angekündigte Anleiherestrukturierung.

So hat Stern Immobilien am 13. Juni 2023 mitgeteilt, dass die Gesellschaft eine Restrukturierung ihrer ursprünglich schon am 24. Mai 2023 endfälligen 6,25%-Unternehmensanleihe 2018/23 (ISIN: DE000 A2G8WJ 4) beabsichtigt.

Danach sollen die Bondholder insbesondere einer Verlängerung der Laufzeit der Anleihe bis zum 31. Dezember 2024 zustimmen. Im Gegenzug soll der Anleihekupon von 6,25 auf dann 9,25 % p.a. angehoben werden. Ferner sollen die Anleiheinhaber am 15. September 2023 eine Teilrückzahlung über 4,5 Mio. EUR zzgl. aufgelaufener Zinsen erhalten.

Hintergrund der notwendigen Sanierung ist eine zuvor aufgrund veränderter Marktbedingungen gescheiterte Emission einer Umtauschanleihe, mit der die Altanleihe 2018/23 ursprünglich hätte refinanziert werden sollen. Eine alternativ von Stern Immobilien angedachte Bankenfinanzierung konnte anscheinend bis heute nicht abgeschlossen werden.

STERN IMMOBILIEN AG mit positiver Ergebnisentwicklung im 1. Hj. 2017

Foto @ Stern Immobilien AG

Die SdK rät den betroffenen Anleiheinhabern, sich zu organisieren, um so eine bestmögliche Wahrung ihrer Interessen gewährleisten zu können. Außerdem bietet sie allen betroffenen Anleiheinhabern an, diese kostenlos auf kommenden AGVs zu vertreten.

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