Euroboden kappt Börsenverbindung – Delisting beider Anleihen

Foto @ Euroboden GmbH

Nach der Insolvenzeröffnung über das Vermögen der Euroboden GmbH sowie der Einberufung der entsprechenden Insolvenzgläubigerversammlungen wurde nun das Delisting der beiden ausstehenden Unternehmensanleihen beschlossen.

Konkret haben die Geschäftsführung der insolventen Euroboden GmbH und der Insolvenzverwalter beschlossen, die Einbeziehung der beiden Unternehmensanleihen – Euroboden III 2019/24 (ISIN: DE000 A2YNXQ 5) und Euroboden IV 2020/25 (ISIN: DE000 A289EM 6) – in den Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse zu kündigen.

Euroboden werde die erforderlichen Maßnahmen für das Delisting der beiden Anleihen über zusammen etwa 90 Mio. EUR unverzüglich vornehmen.

Der letzte Handelstag für die Inhaberschuldverschreibungen im Frankfurter Freiverkehr werde sodann voraussichtlich der 13. Dezember 2023 sein.

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Der Beschluss zum Delisting erfolgte insbesondere vor dem Hintergrund der mit der Einbeziehung zum Börsenhandel verbundenen und der wirtschaftlichen Situation der Gesellschaft nicht mehr angemessenen Kosten.

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