Belano Medical: Insolvenz-AGV für Ende Februar angesetzt

Foto @ Belano Medical AG i.I.

Termin für die Gläubigerversammlung der insolventen Belano Medical AG steht: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Belano Medical AG lädt das Amtsgericht Neuruppin sämtliche Gläubiger der ausstehenden Wandelanleihe 2020/25 (ISIN: DE000 A3H2UW 2) zu einer ersten Insolvenzgläubigerversammlung am 29. Februar 2024 um 11:30 Uhr in die Räumlichkeiten des Amtsgerichts.

Bei dem Treffen sollen folgende Beschlüsse gefasst werden:

Wahl eines gemeinsamen Vertreters für alle Anleihegläubiger und Bestimmung von dessen Befugnissen,
Regelung der Vergütungsansprüche des gemeinsamen Vertreters dem Grunde nach und ggf. auch der Höhe nach und
Regelung eines Versicherungsschutzes für den gemeinsamen Vertreter durch den Abschluss einer entsprechenden Vermögensschadenshaftpflichtversicherung.

Zur Teilnahme an der Belano-Gläubigerversammlung und Ausübung der Stimmrechte ist jeder Inhaber der ausstehenden 8,25%-Wandelanleihe 2020/25 (ISIN: DE000 A3H2UW 2) über ursprünglich bis zu 15 Mio. EUR berechtigt. Entscheidend für die Teilnahmeberechtigung ist die Inhaberschaft zum Zeitpunkt der Gläubigerversammlung.

Dabei gilt wie immer, dass teilnehmende Anleihegläubiger ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Gläubigerversammlung und zur Ausübung der Stimmrechte nachweisen müssen. Als Nachweis genügt ein in Textform (§ 126b BGB) in deutscher Sprache erstellter besonderer Nachweis des depotführenden Instituts oder des Clearingsystems über die Inhaberschaft des Anleihegläubigers an den TSV der Anleihe.

BELANO MEDIC WA 2020/25 (WKN: A3H2UW)

Sofern stattdessen ein gesetzlicher Vertreter oder Amtswalter an der Gläubigerversammlung teilnehmen soll, muss dieser zusätzlich zum Nachweis der Gläubigereigenschaft des von ihm Vertretenen und zum Nachweis seiner eigenen Identität seine gesetzliche Vertretungsbefugnis in geeigneter Weise nachweisen.

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