Kurskorrektur – ein Kommentar von Falko Bozicevic

Falko Bozicevic, BondGuide

Auf europäische Emittenten kommen in Bälde neue – und verpflichtende – Ansprüche an die Nachhaltigkeits-Berichterstattung zu. Viele werden sich ein bisschen mehr Mühe geben müssen.

Und zwar gleich im doppelten Sinne des Wortes: Das winzige Solarpanel auf dem Dach des Firmensitz-Carports wird künftig vielleicht nicht mehr ausreichen, um ESG-Bemühungen nach außen zu kehren – grüne Tünche auszuteilen also. Investoren werden künftig genauer beurteilen können, ob sich ein Unternehmen von den neuen Reportingpflichten vor sich hertreiben lässt oder aber sich aktiv in die ESG-Diskussion und die damit einhergehenden Verpflichtungen einbringt.

Eine Reihe von Berichtspflichten wird zeitlich versetzt in Kraft treten, die eine oder andere Angabe bleibt freiwillig. Geeinigt werden muss sich zudem noch auf eine für die Betroffenen planbare CSRD1-Grundlage, nicht zuletzt um den Wulst an verschiedenen Kennzahlen unterschiedlicher Unternehmen miteinander vergleichbar zu machen.

In einem Punkt kann man schon sicher sein: Da eine EU-Kommission in den delegierten Rechtsakt involviert ist, wird es komplex, penibel und am Ende womöglich kleinteilig überreguliert, wie bei vielen Geschichten, die uns aus Brüssel erreichen. Kaum etwas Anderes dürfte zu erwarten sein.

Sofern zum Jahreswechsel die Green Claim Directive in der EU in Kraft tritt, wird Unternehmen abverlangt werden, grüne Werbebotschaften mit belastbaren und überprüfbaren Belegen zu unterfüttern. Schon jetzt sind einige dieser völligen unsinnigen – und de facto unmöglichen – Claims wie ‚klimaneutral‘ oder ‚schützt die Natur‘ von Verpackungen und aus dem überbordenden Gebrauch allzu unglaubwürdiger Greentalker verschwunden.

Foto: © tanaonte – stock.adobe.com

Wenn der CSRD-Spurhalteassistent etwas Gutes hat, dann wenigstens vielleicht das. Ich würde mich schon über Kleinigkeiten freuen wie, wenn aus Corporates News die offenbar verpflichtend und mehrfach untergebrachten Adjektive wie ‚innovativ‘ und besagtes ‚klimaneutral‘ um mindestens 80% herausgekürzt würden.

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Falko Bozicevic,
BondGuide

Hier geht’s übrigens direkt zum PDF des BondGuide #19-2023

1) Corporate Sustainability Reporting Directive, kurz CSRD

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