Das neue Transparenzregister: Die Gefahr lauert im Detail

Nicolas Kemper, LKC

Der Hintergrund
Seit Oktober 2017 existiert das sogenannte Transparenzregister. Dabei handelt es sich um eine Meldestelle, die im Rahmen des neu gefassten Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten – besser bekannt als Geldwäschegesetz (GwG) – in Kraft getreten ist.

Nach dem neuen Geldwäschegesetz sind alle inländischen juristischen Personen des Privatrechts und eingetragene Personengesellschaften dazu verpflichtet, Angaben über die jeweiligen wirtschaftlichen Berechtigten des Unternehmens zu machen. In das Transparenzregister müssen die wirtschaftlich Berechtigten folgende Daten eintragen: Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Wohnort sowie Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses. Diese Daten werden vom Bundesanzeiger-Verlag verwaltet.

zu den Informationen im Transparenzregister haben u.a. Behörden, soweit die Einsicht in das Register zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben erforderlich ist. Zu den Behörden zählen etwa die Aufsichts-, Strafverfolgungs- und Finanzbehörden. Zudem haben nach § 2 Geldwäschegesetz auch sogenannte Verpflichtete wie Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer in bestimmten Fällen die Möglichkeit, Einsicht in das Transparenzregister zu nehmen.

Foto: © Zffoto – stock.adobe.com

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Eine dritte Gruppe bilden Personen, die ein berechtigtes Interesse an der Einsichtnahme darlegen können. Beispielhaft hierfür sind Nichtregierungsorganisationen, die sich dem Einsatz gegen Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung verschrieben haben, sowie Journalisten, die im Bereich Geldwäsche und Korruption recherchieren.

LKC-Gruppe
Die LKC-Gruppe ist Mitglied von HLB Deutschland und berät an mehr als 21 Standorten in Bayern, u.a. in München und Nürnberg, aber auch in Berlin und Stuttgart in allen Fragen der Wirtschaftsprüfung sowie der Steuer- und Rechtsberatung. Sie beschäftigt mehr als 440 Mitarbeiter, davon rund 100 Berufsträger, und bietet Full-Service für Unternehmer, Unternehmen, Freiberufler, aber auch für Stiftungen, Vereine und Kommunen an. Die LKC-Gruppe hat 2016 einen Umsatz von 35 Mio. EUR erzielt und gehört damit bundesweit zu den 15 führenden Gesellschaften der Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüferbranche. Weitere Informationen unter www.lkc.de.

HLB Deutschland GmbH
HLB Deutschland ist ein 1972 gegründetes Netzwerk von 20 selbstständigen und unabhängigen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften an 35 Standorten. Aktuell sind 207 Partner und 1.432 Berufsträger und Mitarbeiter unter dem Dach der HLB Deutschland für die meist mittelständischen Mandanten in Wirtschafts- und Steuerfragen tätig. HLB Deutschland gehört mit einem Gesamtumsatz der einzelnen Mitglieder von 189 Mio. EUR im Jahr 2016 zu den Top 3 der in Deutschland tätigen Netzwerke. HLB Deutschland ist unabhängiges Mitglied von HLB International. Weitere Informationen unter www.hlb-deutschland.de.

Über den Autor
Nicolas Kemper ist Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt, Steuerberater und Partner bei LKC Kemper Czarske v. Gronau Berz in Grünwald. Die Kanzlei gehört zu den 15 führenden Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in Deutschland. Die Tätigkeitsschwerpunkte von Nicolas Kemper liegen in der Gestaltungsberatung bei mittelständischen Unternehmen, im Umwandlungssteuerrecht sowie in der Nachfolgekonzeption.

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