DGAP-News: SINGULUS TECHNOLOGIES veröffentlicht Einladung zur nächsten Gläubigerversammlung am 15. Februar 2016

DGAP-News: SINGULUS TECHNOLOGIES AG / Schlagwort(e): Anleihe
SINGULUS TECHNOLOGIES veröffentlicht Einladung zur nächsten
Gläubigerversammlung am 15. Februar 2016

22.01.2016 / 17:33
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Pressemeldung

SINGULUS TECHNOLOGIES veröffentlicht Einladung zur nächsten
Gläubigerversammlung am 15. Februar 2016
Unternehmensanleihe der SINGULUS TECHNOLOGIES AG
(ISIN: DE000A1MASJ4 / WKN: A1MASJ)

– Versammlung findet am 15. Februar 2016 um 11:00 Uhr im Hotel HILTON
FRANKFURT statt

– Anmeldung bis spätestens 12. Februar 2016 erforderlich

– Entscheidende Abstimmung über Restrukturierungsvorschlag: Umtausch der
Schuldverschreibungen in Erwerbsrechte auf neue Aktien sowie auf neue
besicherte Schuldverschreibungen

– Prime Capital Debt SCS SICAF – SIF hält Ergänzungsverlangen auch für
die zweite Gläubigerversammlung aufrecht

– Vorstand und gemeinsamer Vertreter unterstützen das Ergänzungsverlangen

Kahl am Main, 22. Januar 2016 – Die SINGULUS TECHNOLOGIES AG lädt die
Gläubiger der EUR 60.000.000,00 7,75 % Inhaber-Teilschuldverschreibungen
2012 / 2017 zu einer zweiten Gläubigerversammlung nach Frankfurt am Main
ein. Die Versammlung wird am 15. Februar 2016 um 11:00 Uhr (MEZ) im Hotel
HILTON FRANKFURT am Main, Hochstraße 4, 60313 Frankfurt am Main
stattfinden.

Zur Beschlussfassung steht das Konzept zur Restrukturierung der
ausstehenden Unternehmensanleihe. Dieses Restrukturierungskonzept, das
zuvor mit dem von den Anleihegläubigern im vergangenen Jahr gewählten
gemeinsamen Vertreter strukturell abgestimmt wurde, sieht im Kern vor, dass
die Anleihegläubiger ihre jeweiligen Schuldverschreibungen in Erwerbsrechte
umtauschen. Diese Erwerbsrechte berechtigen die Anleihegläubiger dazu, eine
bestimmte Anzahl von Aktien der SINGULUS TECHNOLOGIES AG sowie eine
bestimmte Anzahl von Teilschuldverschreibungen aus einer von der
Gesellschaft neu auszugebenden besicherten Anleihe zu erwerben.

Die erste Gläubigerversammlung der SINGULUS TECHNOLOGIES AG am 18. Januar
2016 war nicht beschlussfähig, da das erforderliche Quorum von 50 % der
ausstehenden Schuldverschreibungen (§ 15 Abs. 3 Satz 1 SchVG) nicht
erreicht wurde. Der Vorstand geht davon aus, dass bei der nun folgenden
zweiten Gläubigerversammlung am 15. Februar 2016 das dann erforderliche
Quorum von 25 % der ausstehenden Schuldverschreibungen erreicht werden
kann.

Bereits vor der ersten Gläubigerversammlung hatte die Anleihegläubigerin
Prime Capital Debt SCS SICAF – SIF (Prime Capital) bei der Gesellschaft ein
Ergänzungsverlangen eingereicht, das am 15. Januar 2016 im Bundesanzeiger
veröffentlicht wurde. Aufgrund dieses Ergänzungsverlangens wurde die
Tagesordnung der Gläubigerversammlung vom 18. Januar 2016 um die neuen
Tagesordnungspunkte 11, 12 und 13 erweitert. Prime Capital hat gegenüber
der Gesellschaft erklärt, dieses Ergänzungsverlangen auch für die zweite
Gläubigerversammlung aufrechtzuerhalten. Die Beschlussvorschläge der Prime
Capital zu den Tagesordnungspunkten 11 bis 13 stellen eine Alternative zu
den Beschlussvorschlägen der Gesellschaft zu den Tagesordnungspunkten 3, 8
und 9 dar. Sie unterscheiden sich von diesen im Hinblick auf die
Ausgestaltung der Bedingungen der von der Gesellschaft neu zu emittierenden
besicherten Anleihe. Die vorgeschlagenen Änderungen des
Ergänzungsverlangens betreffen dabei im Wesentlichen die Ausgestaltung der
Verzinsung, die beiderseitigen Kündigungsmöglichkeiten, die Besicherung
sowie die laufende Berichterstattung der Gesellschaft.

Der Vorstand hat sich nach Abstimmung mit dem gemeinsamen Vertreter
entschlossen, das Ergänzungsverlangen zu unterstützen und bittet die
Anleihegläubiger daher, den Beschlussvorschlägen von Prime Capital auf der
Gläubigerversammlung zuzustimmen. Der Vorstand ist der Auffassung, dass die
vorgeschlagenen Änderungen der Anleihebedingungen die Sanierungsfähigkeit
der Gesellschaft bei Umsetzung der vorgesehenen Restrukturierungsmaßnahmen
nicht gefährden. Das hat auch der externe neutrale Gutachter bestätigt. Der
Vorstand geht ferner davon aus, dass die vorgeschlagenen Änderungen zu
einer höheren Akzeptanz bei den Anleihegläubigern führen, da sich die
wirtschaftliche Position der Gläubiger weiter verbessert.

Im Rahmen der nun folgenden zweiten Gläubigerversammlung wird der Vorstand
der SINGULUS TECHNOLOGIES AG über den Stand der Geschäftsentwicklung
berichten und das Restrukturierungskonzept vorstellen sowie die vorläufigen
Finanzkennzahlen für das Geschäftsjahr 2015 erläutern.

Die Restrukturierung der Unternehmensanleihe ist eine wesentliche
Voraussetzung für die bilanzielle Sanierung der Gesellschaft. Ohne diese
Restrukturierung wird die SINGULUS TECHNOLOGIES AG aus heutiger Sicht
nicht dazu in der Lage sein, eine bilanzielle Sanierung zu erreichen oder
künftig eine hinreichende Liquidität sicherzustellen. Die Umsetzung dieser
Maßnahmen und die einhergehende Zustimmung der Anleihegläubiger sowie der
Aktionäre ist daher nach derzeitiger Einschätzung des Vorstands der einzig
gangbare Weg, eine ansonsten drohende Insolvenz der Gesellschaft zu
vermeiden.

Die Gesellschaft hat ferner für Dienstag, den 16. Februar 2016 um 10:30 Uhr
eine außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft im Hotel HILTON
Frankfurt, Hochstraße 4, 60313 Frankfurt am Main einberufen. Die
Tagesordnung dieser außerordentlichen Hauptversammlung sieht u. a. die
Beschlussfassung über die für die Restrukturierung erforderlichen
Kapitalmaßnahmen vor.

Im Falle einer Ablehnung des Restrukturierungskonzepts droht die Insolvenz
der SINGULUS TECHNOLOGIES AG. Der Vorstand hat deshalb eine renommierte,
unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft damit beauftragt, eine
indikative Insolvenzquotenermittlung vorzunehmen. Im Insolvenzfall würden
Anleihegläubiger für ihre ungesicherten Forderungen derzeit lediglich rund
20 % des Nominalbetrags der aktuell von ihnen gehaltenen Anleihen erhalten.
Mit der Zustimmung zum vorliegenden Restrukturierungskonzept verbessern
Anleihegläubiger demnach ihre wirtschaftliche Position, denn anstelle
dieser Verwertungsquote in Höhe von 20% werden neue besicherte Anleihen in
diesem Umfang mit einer Laufzeit von fünf Jahren angeboten und über die
neuen Aktien zudem die Möglichkeit, an einer Steigerung des
Unternehmenswertes zu partizipieren.

Der Vorstand der SINGULUS TECHNOLOGIES AG bittet alle Anleihegläubiger an
der zweiten Gläubigerversammlung am
15. Februar 2016 teilzunehmen und auf jeden Fall von ihrem Stimmrecht
Gebrauch zu machen. Es besteht auch die Möglichkeit, sich von einem
Bevollmächtigten vertreten zu lassen oder alternativ einen
Stimmrechtsvertreter der SINGULUS TECHNOLOGIES AG zu bevollmächtigen.
Musterformulare finden Sie auf der Homepage unter www.singulus.de unter der
Rubrik „Credit Relations“ unter dem Abschnitt „Zweite Gläubigerversammlung
am 15.02.2016“.

Für die Teilnahme ist eine Anmeldung bis spätestens zum Ablauf des
12. Februar 2016 erforderlich.

Die Einladung wurde am 22. Januar 2016 im Bundesanzeiger veröffentlicht und
ist auf der Homepage unter www.singulus.de unter der Rubrik „Credit
Relations“ unter dem Abschnitt „Zweite Gläubigerversammlung am 15.02.2016“
abrufbar.
Hintergrund SINGULUS TECHNOLOGIES:
SINGULUS TECHNOLOGIES entwickelt Technologien für effiziente und
ressourcenschonende Produktionsprozesse. Die Anwendungsgebiete liegen in
der Vakuum-Dünnschicht- und Plasma-Beschichtung, bei nasschemischen
Verfahren sowie thermischen Prozesstechniken.

Bei allen Verfahren und Applikationen nutzt SINGULUS TECHNOLOGIES sein
Know-how in den Bereichen Automatisierung und Prozesstechnik, um mit
innovativen Produkten neben den Anwendungsgebieten Solar, Halbleiter und
Optical Disc zusätzliche attraktive Arbeitsgebiete zu erschließen.

SINGULUS TECHNOLOGIES AG, Hanauer Landstraße 103, D-63796 Kahl/Main, ISIN:
DE0007238909, WKN: 723890

Kontakt:
Maren Schuster, Investor Relations, Tel.: + 49 (0) 160 9609 0279
Bernhard Krause, Unternehmenssprecher, Tel.: + 49 (0) 1709202924

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Sprache: Deutsch
Unternehmen: SINGULUS TECHNOLOGIES AG
Hanauer Landstrasse 103
63796 Kahl am Main
Deutschland
Telefon: +49 (0)1709202924
Fax: +49 (0)6188 440-110
E-Mail: bernhard.krause@singulus.de
Internet: www.singulus.de
ISIN: DE0007238909, DE000A1MASJ4
WKN: 723890, A1MASJ
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);
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