DGAP-News: SeniVita Sozial gGmbH: Genussschein erfolgreich platziert

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SeniVita Sozial gGmbH: Genussschein erfolgreich platziert

26.05.2014 / 13:56

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Pressemitteilung

Platzierung des SeniVita Genussscheins erfolgreich

SeniVita Sozial emittiert als erstes gemeinnütziges Unternehmen in
Deutschland einen börsennotierten Genussschein

Notierung und Handel an der Börse Frankfurt werden am 27. Mai aufgenommen

Nettoemissionserlös dient zum Ausbau von Pflegeeinrichtungen nach dem neuen
Konzept Altenpflege 5.0

Bayreuth/Frankfurt. Die SeniVita Sozial gGmbH hat als erstes
gemeinnütziges Unternehmen in Deutschland einen Genussschein erfolgreich an
der Börse platziert. Bis zum Ende der Zeichnungsfrist zeichneten
institutionelle und private Anleger für gut 10 Mio. Euro das Wertpapier mit
der Kennnummer A1XFUZ. Damit wurde das für die Neuplatzierung geplante
Volumen voll ausgeschöpft, über 3 Mio. Euro wurden dabei allein über die
Zeichnungsfazilität der Deutschen Börse in Frankfurt geordert. Auch haben
die Inhaber der 2012 platzierten SeniVita-Genussrechte erklärt, von der
Möglichkeit, diese Genussrechte in einem Volumen von 10 Mio. Euro in den
SeniVita-Genussschein zu tauschen, Gebrauch zu machen. Zudem werden
SeniVita-Anleihen in einem Nennwert von 1,3 Mio. Euro ebenfalls in
Genussscheine gewandelt.

„Wir sind mit diesem Ergebnis sehr zufrieden. Unsere Vorhaben zum Aus- und
Neubau von Pflegeinrichtungen nach dem neuen Konzept der Altenpflege 5.0 in
den nächsten Jahren stehen damit auf einer soliden finanziellen Basis. Wir
können damit weiter wachsen, und die sich bietenden Chancen nutzen, neue
Ertragspotenziale auszuschöpfen“, so SeniVita-Gründer und -Geschäftsführer
Dr. Horst Wiesent.

Optimale Finanzierungsoption für mittelständische Unternehmen

Begleitet wurde die Transaktion von der ICF Kursmakler AG als Lead Manager
und von BLÄTTCHEN FINANCIAL ADVISORY als Projektkoordinator. „Wir haben mit
einem hervorragenden Team und mit Unterstützung der Deutschen Börse eine
Innovation auf dem deutschen Kapitalmarkt geschaffen. Wir sind froh und
auch stolz darauf, dass SeniVita Sozial damit vielleicht auch für andere
mittelständische Unternehmen einen Weg weist. Denn der deutsche Mittelstand
braucht Eigenkapital und börsennotierte Genussscheine sind aus unserer
Sicht eine optimale Option, um Wachstum zu finanzieren und gleichzeitig die
Eigenkapitalbasis zu stärken“, betonte Wiesent.

Der Nettoemissionserlös des SeniVita Genussscheins soll für Um- und
Neubauten von Pflegeeinrichtungen nach dem Konzept Altenpflege 5.0
verwendet werden. Neu gebaut werden sollen konkret zwei Einrichtungen in
Maisach bei München und Bad Wiessee am Tegernsee in Oberbayern, für welche
die Grundstücke bereits erworben bzw. reserviert wurden.

Der SeniVita Genussschein bietet Anlegern 8 Prozent Zinsen (davon 7 Prozent
als nachzahlbare Grundverzinsung, 1 Prozent gewinnabhängig) und ist ab
Dienstag, 27. Mai, an der Börse Frankfurt uneingeschränkt handelbar. Das
Emissionsvolumen von über 21 Mio. Euro gewährleistet dabei eine gute
Liquidität des Wertpapieres.

Auch die im Mai 2011 begebene SeniVita Sozial Anleihe zeichnet sich durch
eine überdurchschnittlich hohe Liquidität aus und ist – gemessen am
Emissionsvolumen – eine der meist gehandelten Mittelstandsanleihen an der
Deutschen Börse. Die Inhaber der SeniVita Anleihe 2011/2016 hatten
ebenfalls die Möglichkeit, diese Wertpapiere in SeniVita Genussscheine zu
tauschen. Dafür war eine Tranche von bis zu 5 Mio. Euro vorgesehen. Auf dem
aktuell hohen Kursniveau der Anleihe von 105 bis 106 Prozent nahmen jedoch
nur einige die Option wahr, die Anleihe zu 103 Prozent in Genussscheine zu
tauschen, so dass dieses Volumen nicht ausgeschöpft wurde. „Wir haben in
den letzten Tagen sogar den Effekt gesehen, dass sich durch die Ankündigung
der Genussschein-Emission der Handel in der Anleihe belebte und der Kurs
anstieg. Offensichtlich ist bei den Börsianern angekommen, dass durch die
erfolgreiche Platzierung der Genussrechte auch die Rückzahlung der
Anleihen weiter abgesichert ist“, erläutert Dr. Horst Wiesent.

Der SeniVita Genussschein unterscheidet sich neben der börsentäglichen
Handelbarkeit und den damit verbundenen Publizitäts- und
Transparenzvorgaben in einer Reihe von weiteren Punkten von anderen
Genussrechten oder Genussscheinen. Der Wichtigste unter dem Gesichtspunkt
des Anlegerschutzes ist neben einer Reihe von Kündigungsrechten für Anleger
die Gemeinnützigkeit des Emittenten. Das bedeutet, dass SeniVita Sozial
nicht nur Überschüsse in soziale Zwecke, das heißt ins Unternehmen
reinvestieren muss, sondern auch, dass das Finanzamt dies strikt
kontrolliert. Alle Kapitalflüsse im und aus dem Unternehmen werden
genauestens geprüft und müssen Fremdvergleichen standhalten. Das bedeutet
im Vergleich zu anderen Emittenten eine zusätzliche Sicherheit für Anleger.

Die SeniVita Sozial hat bislang auch in jedem Geschäftsjahr Überschüsse
erzielt, die wieder reinvestiert wurden oder als Gewinnrücklage in der
Bilanz stehen – derzeit sind das über 10 Mio. Euro. 2013 erzielte die
SeniVita Sozial gGmbH einen Jahresüberschuss von 1,2 Mio. Euro,
gleichzeitig erhöhte sich das Sachanlagevermögen durch den Bau und die
Inbetriebnahme neuer Einrichtungen um rund 78 Prozent auf 46,2 Mio. Euro.

Positive Ertragsperspektiven

SeniVita Sozial ist so in den vergangenen Jahren zum größten privaten
Betreiber von Einrichtungen zur Alten- und Behindertenhilfe sowie zur
Intensivbetreuung von schwerstpflegebedürftigen Kindern und Jugendlichen in
Nordbayern gewachsen. Jetzt steht das gemeinnützige Unternehmen vor einem
weiteren Wachstumssprung. Der Markt für die Vollversorgung
pflegebedürftiger Menschen ist allein aufgrund der demographischen
Entwicklung ein dynamischer Wachstumsmarkt. Dabei werden von den
Kostenträgern wie von der Regierung Alternativen zur bisherigen stationären
Versorgung gefördert. Die SeniVita Sozial gGmbH bietet hier mit dem Konzept
Altenpflege 5.0 ein erfolgversprechendes Nachfolgemodell an.

Altenpflege 5.0 ermöglicht seniorengerechtes Wohnen in der eigenen
Mietwohnung, Pflege in der Wohnung und Tagesbetreuung unter einem Dach.
Letztlich bestimmt dabei der Bewohner, welche Leistungen er in Anspruch
nimmt. Weitere Vorteile für Bewohner sind mehr Wohnkomfort, mehr
Privatheit, mehr Selbstbestimmung, mehr Wahlmöglichkeiten und mehr Qualität
in der Pflege gerade bei hoher Pflegestufe oder Demenz.

Durch die größeren Wahlmöglichkeiten im Leistungsumfang bei Altenpflege 5.0
und die stärkere Förderung durch Kostenträger und Politik ergeben sich für
SeniVita Sozial als Betreiber gleichzeitig verbesserte Ertragsperspektiven.
So wird die geplante Pflegereform dem jüngsten Referentenentwurf der
Regierung zufolge gegenüber der bisherigen Praxis bei Altenpflege 5.0 zu
erheblichen Mehrerlösen führen. Der Pflegebedürftige und das Unternehmen
profitieren dabei gleichermaßen von der Umstellung.

„Das Konzept Altenpflege 5.0 sichert uns ein kontinuierliches Wachstum mit
einer positiven Ertrags- und Finanzperspektive“, fasst SeniVita-Gründer und
Geschäftsführer Dr. Horst Wiesent zusammen. „Wir wollen in Zukunft weiter
jedem Pflege- und Hilfsbedürftigen qualitativ hochwertige Versorgung zu
bezahlbaren Preisen in Wohnort nahen, familiären Einrichtungen bieten und
aktiv dazu beitragen, diesen langfristig steigenden Bedarf zu befriedigen.
Die Ausgabe von Genussscheinen gibt uns dafür die notwendige Flexibilität
und Sicherheit, um dies bankenunabhängig tun zu können.“

Weitere Informationen:

Die SeniVita Sozial gemeinnützige GmbH ist heute einer der größten privaten
Betreiber von Einrichtungen zur Alten- und Behindertenhilfe sowie zur
Intensivbetreuung von schwerstpflegebedürftigen Kindern und Jugendlichen in
Bayern. Sie betreut aktuell mit rund 1.000 Mitarbeitern über 900 Bewohner
in 15 Pflege- und Betreuungseinrichtungen. Für das neue Konzept Altenpflege
5.0 wurde SeniVita Im Juli 2013 vom führenden Fachmagazin „CARE INVEST“
zum „Betreiber des Jahres“ gewählt.



Ansprechpartner:

SeniVita Sozial gGmbH     Sebastian Brunner
Unternehmenskommunikation Unternehmenskommunikation
Uwe Buhl                  Tel: 0175/5604673
Parsifalstr. 31          
E-Mail:sebastian.brunner@brunner-communications.de
95445 Bayreuth
Tel: 0921/507087-30
E-Mal: buhl.u@senivita.de



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