DGAP-News: Grand City Properties S.A. erwägt Begebung einer Wandelschuldverschreibung

Grand City Properties S.A., / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme/Absichtserklärung

11.02.2014 11:47

Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch die DGAP – ein
Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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DIESE MITTEILUNG DARF WEDER DIREKT NOCH INDIREKT IN DEN VEREINIGTEN STAATEN
VON AMERIKA, KANADA, AUSTRALIEN, JAPAN, SÜDAFRIKA ODER ANDEREN
JURISDIKTIONEN VERTEILT ODER PUBLIZIERT WERDEN, IN DENEN DIE VERBREITUNG
ODER DIE PUBLIKATION RECHTSWIDRIG IST

Grand City Properties S.A. erwägt Begebung einer Wandelschuldverschreibung

Luxemburg, 11. Februar 2014 – Grand City Properties S.A. (die
‚Gesellschaft‘) erwägt die Begebung einer nicht nachrangigen, besicherten
Wandelschuldverschreibung im Umfang von EUR 100 Millionen. Die Entscheidung
über die mögliche Begebung der Wandelschuldverschreibung bleibt einem
gesonderten Beschluss des Board of Directors vorbehalten.

Der Nettoemissionserlös aus einer möglichen Begebung einer
Wandelschuldverschreibung soll zur Finanzierung der Akquisitionspipeline
der Gesellschaft verwendet werden. Die Gesellschaft befindet sich in
fortgeschrittenen Verhandlungen und Abschlüssen zu einer Reihe neuer
Akquisitionen diverser Immobilienbestände mit hohem Optimierungspotenzial
im Gesamtvolumen von mehr als 200 Mio. Euro. Die Akquisitionen werden im
vollen Einklang mit der Unternehmensstrategie der Gesellschaft durchgeführt
und befinden sich vorrangig in Nordrhein-Westfalen und Berlin.

Über Grand City Properties:
Grand City Properties S.A. (ISIN: LU0775917882) ist eine nach
luxemburgischem Recht eingetragene Aktiengesellschaft (société anonyme) mit
Geschäftssitz in L-1430 Luxembourg, Boulevard Pierre Dupong 6, registriert
im Handels- und Gesellschaftsregister Luxemburg (Registre de Commerce et
des Sociétés Luxembourg) unter der Nummer B 165560. Die Gesellschaft
konzentriert sich auf Investitionen in Immobilien mit hohem
Optimierungspotenzial in Deutschland, vor allem in städtischen
Ballungsgebieten. Die Gesellschaft wertet die Immobilien durch gezielte
Modernisierung sowie Leerstandsabbau auf und betreibt intensives Mieter-
und Kostenmanagement. Grand City Properties beabsichtigt in erster Linie,
erworbene Objekte im eigenen Bestand zu halten. In den ersten neun Monaten
des Jahres 2013 erzielte die Gesellschaft ein EBITDA von EUR 157 Mio. (70 %
über dem vergleichbaren Vorjahreswert) und einen Gewinn von EUR 137 Mio.
(plus 105 %). Der Net Asset Value (EPRA NAV) beläuft sich auf EUR 730 Mio.
Euro per 30. September 2013 einschließlich der kürzlich erfolgten
Barkapitalerhöhung mit einem Emissionserlös in Höhe von EUR 175 Mio. Seit
Mai 2012 ist die Grand City Properties S.A. im Entry Standard der
Frankfurter Wertpapierbörse notiert. Weitere Informationen finden Sie
unter: www.grandcityproperties.com.

Kontakt:
Grand City Properties S.A.
6, boulevard Pierre Dupong
L 1430 Luxemburg
www.grandcityproperties.com

Pressekontakt:
Katrin Petersen
Grand City Properties S.A.
T: +49 (30) 887088-1128
E: info@grandcity.lu

Haftungsausschluss:

DIESE MITTEILUNG STELLT KEIN ANGEBOT FÜR DEN VERKAUF UND KEINE AUFFORDERUNG
ZUR ABGABE EINES ANGEBOTS ZUM KAUF VON WERTPAPIEREN DAR.

DIE IN DIESER MITTEILUNG GENANNTEN WERTPAPIERE WURDEN NICHT UND WERDEN
NICHT GEMÄß DEM US-AMERIKANISCHEN WERTPAPIERGESETZ (SECURITIES ACT) AUS DEM
JAHR 1933 IN DER JEWEILS GELTENDEN FASSUNG (DER ‚SECURITIES ACT‘)
REGISTRIERT UND DÜRFEN OHNE EINE REGISTRIERUNG ODER BEFREIUNG VON DER
REGISTRIERUNGSPFLICHT GEMÄß DEM SECURITIES ACT NICHT IN DEN VEREINIGTEN
STAATEN ANGEBOTEN ODER VERKAUFT WERDEN. IN DEN VEREINIGTEN STAATEN FINDET
KEIN ÖFFENTLICHES ANGEBOT DER WERTPAPIERE STATT.

DIESE MITTEILUNG RICHTET SICH IM VEREINIGTEN KÖNIGREICH AUSSCHLIEßLICH AN
DIE NACHFOLGEND GENANNTEN PERSONEN UND WIRD AUSSCHLIEßLICH DIESEN GEGENÜBER
VERBREITET: (I) PERSONEN, DIE ÜBER ERFAHRUNG IM PROFESSIONELLEN UMGANG MIT
ANLAGEN IM SINNE VON ARTIKEL 19(5) DER U.K. FINANCIAL SERVICES AND MARKETS
ACT 2000 (FINANCIAL PROMOTION) ORDER 2005 (DIE ‚VERORDNUNG‘) VERFÜGEN, (II)
HIGH NET WORTH ENTITIES UND SONSTIGE PERSONEN IM SINNE VON ARTIKEL 49 DER
VERORDNUNG, AN WELCHE DIE MITTEILUNG AUS ANDEREN GRÜNDEN ZULÄSSIGERWEISE
WEITERGEGEBEN WERDEN KANN, UND (III) PERSONEN, AN WELCHE DIE MITTEILUNG AUS
ANDEREN GRÜNDEN ZULÄSSIGERWEISE WEITERGEGEBEN WERDEN KANN (WOBEI DIESE
PERSONEN ZUSAMMENGEFASST ALS ‚RELEVANTE PERSONEN‘ BEZEICHNET WERDEN).
PERSONEN, BEI DENEN ES SICH NICHT UM RELEVANTE PERSONEN HANDELT, DÜRFEN
DIESE MITTEILUNG NICHT LESEN, NICHT AUF GRUNDLAGE DIESER MITTEILUNG HANDELN
UND SICH NICHT DARAUF STÜTZEN. JEDE ANLAGE BZW. ANLAGETÄTIGKEIT, AUF DIE
SICH DIESE MITTEILUNG BEZIEHT, STEHT NUR RELEVANTEN PERSONEN ZUR VERFÜGUNG
UND WIRD NUR ÜBER RELEVANTEN PERSONEN ABGEWICKELT WERDEN. IN
MITGLIEDSTAATEN DES EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSRAUMS (‚EWR‘) RICHTEN SICH
DIESE MITTEILUNG UND JEDES GEGEBENENFALLS IM ANSCHLUSS STATTFINDENDE
ANGEBOT AUSSCHLIEßLICH AN PERSONEN, BEI DENEN ES SICH UM QUALIFIZIERTE
ANLEGER IM SINNE VON ARTIKEL 2 ABS. 1 (E) DER RICHTLINIE 2003/71/EG IN DER
JEWEILS GELTENDEN FASSUNG (DIE ‚PROSPEKTRICHTLINIE‘) HANDELT
(‚QUALIFIZIERTE ANLEGER‘). JEDE PERSON IM EWR, DIE WERTPAPIERE IM RAHMEN
EINES ANGEBOTS ERWIRBT (EIN ‚ANLEGER‘) ODER DER EIN ANGEBOT DER WERTPAPIERE
UNTERBREITET WIRD, MUSS SICH BEHANDELN LASSEN, ALS HABE SIE ZUGESICHERT UND
BESTÄTIGT, DASS SIE EIN QUALIFIZIERTER ANLEGER IST. FERNER MUSS SICH JEDER
ANLEGER BEHANDELN LASSEN, ALS HABE ER ZUGESICHERT UND BESTÄTIGT, DASS DIE
VON IHM IM RAHMEN DES ANGEBOTS ERWORBENEN WERTPAPIERE NICHT IM NAMEN VON
PERSONEN IM EWR ERWORBEN WURDEN, BEI DENEN ES SICH NICHT UM QUALIFIZIERTE
ANLEGER HANDELT, UND DASS DIE WERTPAPIERE NICHT IN DER ABSICHT ERWORBEN
WURDEN, DIESE IM EWR PERSONEN ANZUBIETEN ODER AN DIESE WEITERZUVERKAUFEN,
SOWEIT DIES ZU EINER PFLICHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG EINES PROSPEKTS DURCH DIE
GESELLSCHAFT ODER DIE MANAGER GEMÄß ARTIKEL 3 DER PROSPEKTRICHTLINIE FÜHREN
WÜRDE.

DIESE VERÖFFENTLICHUNG KANN PROGNOSEN, SCHÄTZUNGEN UND ANNAHMEN IM HINBLICK
AUF UNTERNEHMERISCHE PLÄNE UND ZIELSETZUNGEN, PRODUKTE ODER
DIENSTLEISTUNGEN, ZUKÜNFTIGE ERGEBNISSE ODER DIESEN ZUGRUNDE LIEGENDE ODER
DARAUF BEZOGENE ANNAHMEN ENTHALTEN. JEDE DIESER IN DIE ZUKUNFT GERICHTETEN
ANGABEN UNTERLIEGT RISIKEN UND UNGEWISSHEITEN, DIE NICHT VORHERSEHBAR SIND
UND AUßERHALB DES KONTROLLBEREICHS DER GRAND CITY PROPERTIES S.A. LIEGEN.
VIELE FAKTOREN KÖNNEN DAZU FÜHREN, DASS DIE TATSÄCHLICHEN ERGEBNISSE
WESENTLICH VON DENEN ABWEICHEN, DIE IN DIESEN ZUKUNFTSGERICHTETEN ANGABEN
ENTHALTEN SIND.

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