DGAP-News: GRAND CITY PROPERTIES S.A.: Anteil von 90,6% der Wandelanleihen 2012-2017 umgewandelt

DGAP-News: Grand City Properties S.A., / Schlagwort(e): Anleihe
GRAND CITY PROPERTIES S.A.: Anteil von 90,6% der Wandelanleihen
2012-2017 umgewandelt

03.09.2013 / 17:03

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GRAND CITY PROPERTIES S.A.: Anteil von 90,6% der Wandelanleihen 2012-2017
umgewandelt

Einzug der noch ausstehenden Wandelanleihen durch das Unternehmen

Luxemburg / Berlin, 3. September 2013 – Grand City Properties S.A. (das
‚Unternehmen‘) hat weitere Wandlungserklärungen für seine Wandelanleihen
(Serie A, XS0839410221, WKN A1HBF8) (die ‚Wandelanleihen‘) erhalten, welche
9,9 Mio. Euro der Wandelanleihen entsprechen. Damit sind Wandelanleihen im
Nennwert von insgesamt 90,6 Mio. Euro in Eigenkapitalanteile am Unternehmen
umgewandelt worden.

Nach den jüngsten Wandlungen hat sich das ausgegebene Aktienkapital des
Unternehmens um 9,9 Mio. Euro erhöht, bei einer gleichzeitigen Verringerung
der Verbindlichkeiten um denselben Betrag. Insgesamt wurden Anleihen im
Wert von 90,6 Mio. Euro umgewandelt. Aufgrund der jüngsten Wandlungen hat
das Unternehmen 2.457.000 neue Aktien ausgegeben, wodurch sich die
Gesamtzahl der aufgrund von Wandlungen ausgegebenen neuen Aktien auf
22.650.000 Stück beläuft. Die Zahl der vom Unternehmen zum Zeitpunkt dieser
Meldung insgesamt ausgegebenen Aktien beträgt 86.150.000.

Zum jetzigen Zeitpunkt stehen noch Wandelanleihen im Wert von 9.400.000
Euro aus.

Gemäß den Bedingungen der Wandelanleihen hat das Unternehmen beschlossen,
sein Recht zur Einziehung der ausstehenden Wandelanleihen auszuüben, und
den Inhabern der Wandelanleihen heute eine entsprechende formelle
Benachrichtigung zugesandt. Nach Erhalt dieser Benachrichtigung können die
Inhaber der Wandelanleihen beschließen entweder (i) ihr Recht zur
Umwandlung der Wandelanleihen auszuüben oder (ii) keine Maßnahmen zu
ergreifen, woraufhin ihre Wandelanleihen am optionalen Tilgungstermin, 18.
Oktober 2013, eingezogen werden.

Nach vollständiger Tilgung oder Wandlung der verbleibenden Wandelanleihen
erlöschen sämtliche Verpflichtungen des Unternehmens die Wandelanleihen
betreffend.

Über Grand City Properties
Grand City Properties (Entry Standard; ISIN: LU0775917882) konzentriert
sich auf Investitionen in Wohnimmobilien in Deutschland, vor allem in
großen städtischen Ballungsräumen. Die Gesellschaft beabsichtigt, das Gros
der erworbenen Objekte im eigenen Bestand zu halten. Effiziente Management
Tools ermöglichen eine nachhaltige und zielorientierte Bewirtschaftung der
Immobilien. Das Unternehmen wertet die Objekte durch gezielte
Modernisierung auf und betreibt ein intensives Mietermanagement. Das
Immobilienportfolio des Unternehmens zählt einschließlich kürzlich
erfolgter Neuabschlüsse rund 16.000 Einheiten mit einer vermietbaren Fläche
von mehr als 1,3 Mio. m². Im ersten Halbjahr 2013 hat Grand City Properties
einen Überschuss von 58 Mio. Euro erzielt(36,7 Mio. Euro zum 30.
Juni 2012 und 93 Mio. Euro für das Gesamtjahr 2012). Seit Mai 2012 ist
Grand City Properties im Börsensegment Entry Standard der Frankfurter
Wertpapierbörse notiert. Weitere Informationen:
www.grandcityproperties.com.

Pressekontakt:
Dariusch Manssuri
IR.on AG
T: +49 (0) 221 9140 975
E: dariusch.manssuri@ir-on.com

Kontakt:
Kathrin Behlau
Grand City Properties S.A.
T: +49 (30) 887088183
E: anleihe@grandcityproperties.com
www.grandcityproperties.com

Rechtlicher Hinweis
Diese Presseinformation stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von
Schuldverschreibungen der Grand City Properties S.A. dar. Das Angebot von
Schuldverschreibungen der Grand City Properties S.A. muss ausschließlich
auf Grundlage des von der luxemburgischen Wertpapieraufsicht CSSF
gebilligten Wertpapierprospektes erfolgen, der auf der Internetseite unter
www.grandcityproperties.com/anleihe veröffentlicht ist. Diese
Presseinformation ist kein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren in den
Vereinigten Staaten von Amerika, in Kanada, Australien, Japan oder anderen
Jurisdiktionen, in denen ein Angebot gesetzlichen Beschränkungen
unterliegt. Die in dieser Presseinformation genannten Wertpapiere dürfen in
den Vereinigten Staaten von Amerika oder an U.S. Personen (wie in
Regulation S unter dem U.S. Securities Act von 1933 in derzeit gültiger
Fassung (der ‚Securities Act‘) definiert) nur mit vorheriger Registrierung
oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung
verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Vorbehaltlich bestimmter
Ausnahmeregelungen nach dem Securities Act dürfen die in dieser
Bekanntmachung genannten Wertpapiere in Australien, Kanada oder Japan, oder
an oder für Rechnung von australischen, kanadischen oder japanischen
Einwohnern, nicht verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Es findet
keine Registrierung des Angebots oder des Verkaufs der in dieser
Presseinformation genannten Wertpapiere gemäß den jeweiligen gesetzlichen
Bestimmungen in Kanada, Australien und Japan statt. In den Vereinigten
Staaten von Amerika erfolgt kein öffentliches Angebot von Wertpapieren.

Ende der Corporate News

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