DGAP-News: German Pellets GmbH: Aufstockung der Anleihe II erfolgreich abgeschlossen

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German Pellets GmbH: Aufstockung der Anleihe II erfolgreich
abgeschlossen

02.08.2013 / 13:12

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Presseinformation

German Pellets: Aufstockung der Anleihe II erfolgreich abgeschlossen

Wismar, 2. August 2013: Die German Pellets GmbH hat die im Juli 2013
emittierte zweite Unternehmensanleihe (WKN: A1TNAP; ISIN: DE000A1TNAP7)
erfolgreich um 22 Mio. Euro auf insgesamt 72 Mio. Euro aufgestockt.
Voraussichtlich ab dem 7. August 2013 ist die zweite Unternehmensanleihe
mit dem erhöhten Volumen von 72 Mio. Euro im Bondm Segment der Börse
Stuttgart handelbar. Die Aufstockung erfolgte im Wege einer
Privatplatzierung bei institutionellen Investoren mit einer Mindestabnahme
von je EUR 100.000.

Den Erlös aus der Aufstockung will German Pellets einsetzen, um die
Geschäftsaktivitäten in den USA weiter zu intensivieren. Der weltweit
größte Pelletproduzent betreibt bereits ein Werk im texanischen Woodville
und plant in 2014 ein weiteres Werk im Nachbarstaat Louisiana in Betrieb zu
nehmen.

Die Transaktion wurde von der quirin bank AG, Berlin, als Lead Manager und
Bookrunner begleitet.

Über German Pellets
German Pellets ist der weltweit größte Pelletproduzent und -händler mit
einem Jahresumsatz
von über 500 Mio. Euro in 2012 und hat bereits 2011 eine
Unternehmensanleihe über 80
Mio. Euro emittiert.

Investor Relations: Pressekontakt:
Carsten Scholz Dr. Michael Walewski
Tel. +49 (0) 3841 – 758-2640 + 49 (0) 3841- 758-2646
Mail carsten.scholz@german-pellets.de michael.walewski@german-pellets.de

Rechtlicher Hinweis: Diese Presseinformation stellt weder ein Angebot zum
Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur
Zeichnung von Schuldverschreibungen der German Pellets GmbH dar. Ein
Angebot von Schuldverschreibungen der German Pellets GmbH wird
ausschließlich an einen begrenzten Kreis qualifizierter institutioneller
Anleger auf nicht-öffentlichem Wege erfolgen. Diese Presseinformation ist
insbesondere kein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren in den Vereinigten
Staaten von Amerika, in Kanada, Australien, Japan oder anderen
Jurisdiktionen, in denen ein Angebot gesetzlichen Beschränkungen
unterliegt. Die in dieser Presseinformation genannten Wertpapiere dürfen in
den Vereinigten Staaten von Amerika oder an U.S. Personen (wie in
Regulation S unter dem U.S. Securities Act von 1933 in derzeit gültiger
Fassung (der ‚Securities Act‘) definiert) nur mit vorheriger Registrierung
oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung
verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Vorbehaltlich bestimmter
Ausnahmeregelungen nach dem Securities Act dürfen die in dieser
Bekanntmachung genannten Wertpapiere in Australien, Kanada oder Japan, oder
an oder für Rechnung von australischen, kanadischen oder japanischen
Einwohnern, nicht verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Es findet
keine Registrierung des Angebots oder des Verkaufs der in dieser
Presseinformation genannten Wertpapiere gemäß den jeweiligen gesetzlichen
Bestimmungen in Kanada, Australien und Japan statt. Es erfolgt kein
öffentliches Angebot von Wertpapieren.

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02.08.2013 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
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