DGAP-Adhoc: Travel24.com AG: Travel24.com AG beschließt Rückkaufprogramm für Anleihe

Travel24.com AG / Schlagwort(e): Anleihe

28.07.2016 19:56

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt
durch DGAP – ein Service der EQS Group AG.
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Die Travel24.com AG (die „Gesellschaft“) hat beschlossen, ein
Rückkaufprogramm für die ausstehenden Inhaber-Teilschuldverschreibungen der
Gesellschaft (ISIN: DE000A1PGRG2, WKN: A1PGRG) aufzulegen und unter
bestimmten Voraussetzungen von dem ihr nach § 18 der Anleihebedingungen
zustehenden Rückkaufsrecht Gebrauch zu machen. Demnach ist die Gesellschaft
jederzeit berechtigt, Teilschuldverschreibungen im Markt oder anderweitig
zu jedem beliebigen Preis zu kaufen und zu verkaufen. Das Rückkaufprogramm
ist hinsichtlich des zurück zu erwerbenden Volumens der
Teilschuldverschreibungen keiner festen Begrenzung unterworfen.

Nach Auffassung der Gesellschaft bietet das derzeit niedrige Kursniveau der
Teilschuldverschreibungen eine wirtschaftlich sinnvolle Gelegenheit,
Teilschuldverschreibungen zurückzukaufen und so die Verschuldung und
Zinsbelastung der Gesellschaft zu reduzieren. Das Rückkaufprogramm soll der
Gesellschaft künftig die notwendige Flexibilität geben, bis zum Ende der
Laufzeit der Teilschuldverschreibungen günstige Gelegenheiten für
Rückkäufe von Teilschuldverschreibungen zu nutzen, sofern und soweit
liquide Mittel hierfür zur Verfügung stehen und ein Rückerwerb aus Sicht
der Gesellschaft wirtschaftlich sinnvoll erscheint.

Der Rückkauf wird über die Frankfurter Wertpapierbörse erfolgen und
kann, soweit erforderlich und rechtlich zulässig, jederzeit ausgesetzt und
wieder aufgenommen werden. Die Gesellschaft behält sich vor, die erworbenen
Teilschuldverschreibungen, soweit rechtlich zulässig, wieder zu veräußern.

Die Gesellschaft wird bei der Durchführung von Anleiherückkäufen auf
Transparenz gegenüber dem Kapitalmarkt achten und die für
Aktienrückkaufprogramme geltenden Offenlegungspflichten, Handelsbedingungen
und Handelsbeschränkungen gemäß Art. 5 der Verordnung (EU) 596/2014 des
europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über
Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) sowie gemäß der delegierten
Verordnung (EU) 2016/1052)), soweit sinnvoll, entsprechend anwenden.

Mitteilende Person:
Armin Schauer
Vorstand Travel24.com AG

Kontakt:
Travel24.com AG
Investor Relations
Katharinenstr. 1-3
04109 Leipzig
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www.travel24.com

28.07.2016 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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