DGAP-Adhoc: Rudolf Wöhrl AG: Restrukturierung der Rudolf Wöhrl AG durch Einleitung eines Schutzschirmverfahrens

Rudolf Wöhrl AG / Schlagwort(e): Unternehmensrestrukturierung

06.09.2016 00:26

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Rudolf Wöhrl AG
Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR
ISIN: DE000A1R0YA4
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Restrukturierung der Rudolf Wöhrl AG durch Einleitung eines
Schutzschirmverfahrens

Nürnberg, 5. September 2016 – Die Hauptversammlung der Rudolf Wöhrl AG,
Nürnberg, hat heute beschlossen, dass der Vorstand unverzüglich beim
Amtsgericht Nürnberg den Antrag auf Eröffnung eines Schutzschirmverfahrens
nach §270b Insolvenzordnung (InsO) stellen wird. Durch diesen Schritt soll
die laufende Restrukturierung und Neuausrichtung des
Textilhandelsunternehmens im Rahmen der Eigenverwaltung verstärkt und
beschleunigt werden. Dazu wurde eine Vielzahl von Maßnahmen zur
Kostenreduktion sowie zur Umsatz- und Ertragssteigerung identifiziert, die
während der bis zu dreimonatigen Schutzschirmphase konkretisiert und
teilweise bereits umgesetzt werden sollen. Ziel ist es, die Wöhrl Gruppe
als Ganzes zu erhalten und nachhaltig in die Profitabilität zurückzuführen.
Außer für die Rudolf Wöhrl AG als Obergesellschaft der Wöhrl Gruppe wird
auch für die 100-%-Tochtergesellschaft Rudolf Wöhrl, das Haus der
Markenkleidung GmbH & Co. KG, Nürnberg, die Eröffnung des
Schutzschirmverfahrens beantragt.

Der bisherige Aufsichtsratsvorsitzende Andreas E. Mach wurde mit sofortiger
Wirkung zum neuen Vorstandsvorsitzenden der Gesellschaft bestellt. Der
bisherige Vorstandsvorsitzende Olivier Wöhrl ist im Vorstand in der neu
geschaffenen Funktion des Chief Strategic Officer unverändert
verantwortlich für die strategische Weiterentwicklung des Geschäftsmodells.
Zudem wurde Rechtsanwalt Dr. Christian Gerloff, Partner der Kanzlei Gerloff
Liebler Rechtsanwälte in München, zum Vorstandsmitglied und Chief
Restructuring Officer (CRO) ernannt.

Zur erforderlichen weiteren Stärkung der Kapitalbasis läuft für die Rudolf
Wöhrl AG derzeit eine strukturierte Investorensuche. Die Eigentümerfamilie
Gerhard Wöhrl hat in diesem Zusammenhang ihre Bereitschaft zu einer
unternehmerischen Partnerschaft erklärt, gegebenenfalls auch als
Minderheitsgesellschafter.

Es ist geplant, dass die operativen Geschäfte in den 34 Modehäusern der
Gruppe ohne Einschränkungen während des Schutzschirmverfahrens
weiterlaufen.

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