DGAP-Adhoc: PNE AG: PNE AG schließt Investorenvereinbarung ab und unterstützt freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot von MSIP

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PNE AG: PNE AG schließt Investorenvereinbarung ab und unterstützt freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot von MSIP

10.10.2019 / 08:43 CET/CEST

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PNE AG: PNE AG schließt Investorenvereinbarung ab und unterstützt freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot von MSIP
Cuxhaven, 10. Oktober 2019. Nach umfangreichen Gesprächen hat der Vorstand der PNE AG heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine Investorenvereinbarung mit der Photon Management GmbH („Bieterin“), einer indirekten hundertprozentigen Tochtergesellschaft von Fonds, die von der Morgan Stanley Infrastructure Inc. verwaltet und beraten werden und Teil von Morgan Stanleys globaler privater Infrastrukturinvestitionsplattform Morgan Stanley Infrastructure Partners („MSIP“) sind, unterzeichnet, wonach die Bieterin heute die Absicht zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots zu einem Preis von 4,00 Euro je PNE-Aktie in bar veröffentlicht. Zugleich hat die PNE AG das bestehende Stillhalteabkommen mit MSIP aufgehoben, das MSIP bislang untersagt hatte, ohne Zustimmung der PNE AG Aktien der PNE AG zu erwerben. Die Investorenvereinbarung enthält die Voraussetzungen und Bedingungen einer strategischen Beteiligung der Bieterin an der PNE AG einschließlich von Schutzzusagen für Mitarbeiter und wesentliche Unternehmensteile sowie der starken Unterstützung der Unternehmensstrategie, auch in finanzieller Hinsicht.
Der von der Bieterin gegenüber PNE AG kommunizierte Angebotspreis entspricht einer Prämie von circa 31 Prozent auf den unbeeinflussten Aktienschlusskurs vom 26. August 2019 und einer Prämie von circa 21 Prozent auf den volumengewichteten Durchschnittskurs der letzten drei Monate. Das Angebot der Bieterin bewertet die PNE AG mit einem Eigenkapitalwert von rund 300 Millionen Euro. Das Angebot wird eine Mindestannahmeschwelle von 50 Prozent plus einer Aktie und weitere marktübliche Angebotsbedingungen vorsehen. Die Annahmeschwelle beinhaltet nicht die eigenen Aktien der PNE AG.
Nach Vollzug des Angebots wird von den Parteien bei Erreichen einer Beteiligungsquote von mehr als 50 Prozent ein Widerruf der Zulassung der PNE-Aktien zum Handel im regulierten Markt in Übereinstimmung mit den Regelungen des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) und des Börsengesetzes (BörsG) angestrebt.
Nach eingehender Prüfung des Transaktionsangebots sind Vorstand und Aufsichtsrat der PNE AG zu der Einschätzung gelangt, dass es im wohlverstandenen Unternehmensinteresse sowie im Interesse der Aktionärinnen und Aktionäre und der weiteren Stakeholder der PNE AG liegt, das Angebot der Bieterin zu unterstützen.
Die Angebotsunterlage wird gemäß den Vorgaben des WpÜG von der Bieterin nach Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht. Vorstand und Aufsichtsrat werden auch die Angebotsunterlage nach ihrer Veröffentlichung sorgfältig prüfen und gemäß § 27 WpÜG eine begründete Stellungnahme abgeben. Aus heutiger Sicht gehen Vorstand und Aufsichtsrat der PNE AG davon aus, dass beide Gremien den Aktionärinnen und Aktionären die Annahme des Angebots empfehlen werden.

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