DGAP-Adhoc: DF Deutsche Forfait AG: Frist für Bezugsangebot bis zum 8. Juni verlängert

DF Deutsche Forfait AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme

01.06.2015 15:59

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DF Deutsche Forfait AG: Frist für Bezugsangebot bis zum 8. Juni verlängert

– Verlängerung erfolgt aus abwicklungstechnischen Gründen

Köln, 1. Juni 2015 – Der Vorstand der DF Deutsche Forfait AG hat
beschlossen, die Bezugsfrist für neue Stückaktien im Rahmen des aktuell
laufenden Bezugsangebots aus abwicklungstechnischen Gründen vom 2. Juni
2015, 24:00 Uhr, auf den 8. Juni 2015, 24:00 Uhr, zu verlängern.

Mit dem Bezugsangebot soll das Grundkapital der Gesellschaft gegen
Sacheinlagen durch Einbringung von Teilschuldverschreibungen der
Anleihegläubiger der Gesellschaft (ISIN: DE000A1R1CC4, WKN A1R1CC) durch
Ausgabe von bis zu 3.400.000 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien
erhöht werden.

Die Verlängerung war notwendig geworden, da die enge Fristsetzung einiger
Depotbanken zur internen Abwicklung der Aufträge de facto zu einer
deutlichen Verkürzung der Bezugsfrist führte. Dadurch konnten Aufträge von
Anleihegläubigern nicht ausgeführt werden. Durch die Fristverlängerung soll
eine Teilnahme aller Interessenten an dem Bezugsangebot gewährleistet
werden.

Das Bezugsangebot an die Anleihegläubiger wurde am 18. Mai im
Bundesanzeiger und auf der Website der Gesellschaft unter
www.dfag.de/investor-relations/anleihe veröffentlicht. Die Verlängerung der
Frist wird ebenfalls im Bundesanzeiger veröffentlicht.

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