DGAP-Adhoc: Centrosolar Group AG: Eckpunkte Insolvenzplan – Fortführung mit Fokus USA – Übertragung sämtlicher Aktien der Gesellschaft auf die Gläubiger – Komplette Entschuldung

Centrosolar Group AG / Schlagwort(e): Unternehmensrestrukturierung

27.02.2014 20:19

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP – ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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München, 27. Februar 2014. Der Gläubigerausschuss der CENTROSOLAR Group AG
hat heute den vom Vorstand vorgeschlagenen Eckpunkten für einen möglichen
Insolvenzplan zugestimmt.

Demnach soll die CENTROSOLAR Group AG im Wesentlichen mit ihrer Beteiligung
Centrosolar America, Inc. fortgeführt werden. Damit fokussiert sich
CENTROSOLAR auf den US-amerikanischen Solarmarkt. Für diesen Markt wird
auch in Zukunft Wachstum erwartet. Die beiden weiteren nicht insolventen
Beteiligungen, die Renusol GmbH und Centrosolar Grundstücksverwaltungs
GmbH, sollen verkauft werden. Die Sanierung der Centrosolar
Sonnenstromfabrik GmbH und Centrosolar AG, den bisherigen operativen
Tochtergesellschaften für die Produktion und den Vertrieb von Solarmodulen
in Europa, findet außerhalb des Insolvenzplanverfahrens statt. Diese Felder
werden zukünftig nicht mehr zur CENTROSOLAR Group AG gehören.

Die bisherigen Aktionäre verlieren ihren Status als Eigentümer und scheiden
ohne Entschädigung aus. Das Nachrangdarlehen verfällt ebenfalls
entschädigungslos.

Die Befriedigung der nicht-nachrangigen Gläubiger der CENTROSOLAR Group AG
soll folgendermaßen erfolgen: Zum einen sollen die etwaigen Verkaufserlöse
der verkauften nicht-insolventen Beteiligungen an die nicht-nachrangigen
Gläubiger ausgeschüttet werden. Zum anderen erhalten alle
nicht-nachrangigen Gläubiger durch Übertragung die Aktien der Gesellschaft.
Im Gegenzug erlassen die Gläubiger der Gesellschaft alle ihre nicht
befriedigten Forderungen. Dabei werden die Gläubiger aus der Anleihe, die
Finanzgläubiger, die Mitarbeiter und die sonstigen gleichrangigen Gläubiger
gleich behandelt.

Dabei ist vorgesehen, dass die nicht-nachrangigen Gläubiger für je 132,67
EUR Forderung je eine Aktie erhalten. Für die Anleihegläubiger bedeutet
dies, dass sie je Stück Anleihe mit einem Nominalwert von 1.000,– EUR acht
Aktien erhalten. Der Aktienkurs vor Durchführung des Insolvenzplans ist in
keiner Weise aussagekräftig, weil die Altaktionäre entschädigungslos
ausscheiden.

Zur Liquiditätsstärkung soll zudem eine Barkapitalerhöhung durchgeführt
werden. Diese wird zunächst den bisherigen nicht-nachrangigen Gläubigern
als neuen Aktionären zum Bezug angeboten. Sofern diese ihre Bezugsrechte
nicht vollständig ausnutzen, sollen auch bisherige Altaktionäre eine
Zeichnungsmöglichkeit und damit im Rahmen des insolvenzrechtlich
Vertretbaren zumindest eine gewisse Wertaufholungschance erhalten.

Die Durchführung des Insolvenzplans hängt vom Eintritt verschiedener
rechtlicher und wirtschaftlicher Bedingungen ab. Sofern ein Verkauf der
oben genannten Beteiligungen nicht gelingen sollte, kann der Vorstand mit
Gläubigerausschuss und Sachwalter übereinkommen, diese Beteiligungen durch
die CENTROSOLAR Group AG fortzuführen.

Zur Kostensenkung wird die CENTROSOLAR Group AG als Holding deutlich
verkleinert. Die Anzahl der Vorstände wurde bereits auf eine Person
reduziert. Zudem soll ein Wechsel des Handels der Aktien in einen
Freiverkehr einer deutschen Börse erwirkt werden.

Im nächsten Schritt wird zunächst eine Versammlung der Anleihegläubiger für
den 18. März 2014 einberufen. In dieser Versammlung sollen die
Anleihegläubiger dem gemeinsamen Vertreter ein Votum und eine entsprechende
Ermächtigung zur Stimmabgabe in der insolvenzrechtlichen
Gläubigerversammlung geben. Sofern in dieser Anleihegläubigerversammlung am
18. März 2014 nicht die für eine Beschlussfassung notwendige
Mindestanwesenheit von 50 % des Anleihekapitals erreicht wird, wird
voraussichtlich Anfang April 2014 eine zweite Anleihegläubigerversammlung
einberufen, für die eine Mindestanwesenheit von nur noch 25 % erforderlich
ist.

Sobald das Votum durch die Anleihegläubiger, der mit Abstand größten
Gläubigergruppe, feststeht, soll umgehend eine insolvenzrechtliche
Gläubigerversammlung einberufen werden, die über den Insolvenzplan
abstimmt. Diese findet voraussichtlich Ende April 2014 statt. Wenn sie dem
Insolvenzplan zustimmt, das Insolvenzgericht dies bestätigt und der
Insolvenzplan in Kraft tritt, kann dieser ab Ende Mai 2014 umgesetzt
werden.

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Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:

Über die CENTROSOLAR Group AG:

Die börsennotierte CENTROSOLAR Group AG, München, (WKN A1TNS1) ist ein
Anbieter von Photovoltaik (PV)-Anlagen für Dächer und Schlüsselkomponenten.
Das Programm umfasst PV-Komplettsysteme, Module, Wechselrichter und
Befestigungssysteme. Mehr als zwei Drittel des Umsatzes werden in
Nordamerika erzielt.

Weitere Informationen unter: www.centrosolar-group.com.

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte:

MetaCom GmbH

Georg Biekehör

Tel.: +49 (0) 6181 982 80 30

E-Mail: g.biekehoer(at)go-metacom.de

27.02.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Centrosolar Group AG
Walter-Gropius-Str. 15
80807 München
Deutschland
Telefon: +49 (0)89 20 1800
Fax: +49 (0)89 20 180 555
E-Mail: info@centrosolar.com
Internet: http://www.centrosolar-group.de
ISIN: DE000A1TNS13, DE000A1E85T1,
WKN: A1TNS1, A1E85T,
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr
in Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart

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