DGAP-Adhoc: Beate Uhse Aktiengesellschaft: Gläubigerversammlung stimmt Insolvenzplan zu – wichtiger Meilenstein in der Sanierung der Unternehmensgruppe

DGAP-Ad-hoc: Beate Uhse Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Insolvenz/Sonstiges

Beate Uhse Aktiengesellschaft: Gläubigerversammlung stimmt Insolvenzplan zu – wichtiger Meilenstein in der Sanierung der Unternehmensgruppe

04.04.2018 / 19:26 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG.

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Insider-Information gem. Art. 17 MAR

Beate Uhse Aktiengesellschaft: Gläubigerversammlung stimmt Insolvenzplan zu – wichtiger Meilenstein in der Sanierung der Unternehmensgruppe

Flensburg, 04. April 2018. Die Beate Uhse Aktiengesellschaft (ISIN DE0007551400, WKN 755140) teilt mit, dass die heutige Gläubigerversammlung dem vorgelegten Insolvenzplan (AZ: 56 IN 230/17) einstimmig zugestimmt hat. Die Zustimmung der Gläubiger war ein wesentlicher Schritt für die geplante Sanierung der Beate Uhse Gruppe.

Im Rahmen des verfahrensbegleitenden Insolvenzplans ist eine umfassende finanzwirtschaftliche Sanierung des Beate Uhse Konzerns vorgesehen. Durch den Eintritt eines Investors wird der lebensfähige Teil der Beate Uhse Gruppe und Arbeitsplätze erhalten bleiben. Hierfür ist es notwendig, die werthaltigen Assets der Beate Uhse AG auf eine neue Tochtergesellschaft („NewCo“) zu übertragen. Mit dem Kaufpreis sowie den Erlösen aus Forderungen gegen verbundene Unternehmen werden die Verfahrenskosten, die weiteren Masseverbindlichkeiten und die Insolvenzdividende für die Gläubiger bezahlt. Die Schuldnerin selbst in ihrer heutigen Form wird nach den Regelungen des Insolvenzplanes abgewickelt werden und damit auch ihre Börsenzulassung verlieren.

Die Quote für die erste Insolvenzdividende wird bis zu 1,77 % betragen. Die Quote für die zweite Insolvenzdividende an die Gläubiger kann derzeit aufgrund des laufenden Verfahrens noch nicht beziffert werden. Den Anleihegläubigern wird im Rahmen des Insolvenzplans angeboten, gegen den Verzicht auf die erste Insolvenzdividende, ein Bezugsrecht an einer zweiten Kapitalerhöhung der neuen Gesellschaft („NewCo“) zu erhalten und gegen zu zahlende Barmittel neue Geschäftsanteile an dieser Gesellschaft zu erwerben. Zur Zeichnung diese Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen bis zu EUR 300.000,00 werden ausschließlich die Anleihegläubiger zugelassen.

Der Insolvenzplan steht unter verschiedenen aufschiebenden Bedingungen, u. a. dass die „NewCo“ in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Beate Uhse Netherlands B.V. (AZ: 56 IN 23/2018) die werthaltigen Assets zu einem marktkonformen Preis erwerben kann.

Der Insolvenzplan ist auf der Website der Beate Uhse AG unter https://www.beate-uhse.ag/index.php/nachrichtenleser-de/insolvenzplan-der-beate-uhse-ag.html veröffentlicht.

Über die Beate Uhse AG: Das Unternehmen Beate Uhse wurde 1946 gegründet und ist als europaweit tätiger Erotikkonzern heute mit rund 345 Mitarbeitern (FTE) in sieben Ländern aktiv. Beate Uhse steht für über 70 Jahre Branchenerfahrung und Expertise in der Erotikbranche und verfügt über eine sehr hohe Markenbekanntheit. Der Fokus liegt auf dem B2C, der durch zwei zentrale Vertriebskanäle E-Commerce und stationärer Einzelhandel – abgedeckt wird und die im Rahmen der Cross-Channel-Strategie eng miteinander verzahnt sind. Seit Mai 1999 ist die Aktie der Beate Uhse (XETRA:USE.DE) an der Frankfurter Börse gelistet. Mehr unter www.beate-uhse.ag.

Kontakt:
Beate Uhse AG
Vorstand Michael Specht
Schleidenstraße 3, 22083 Hamburg
Gutenbergstraße 12, 24941 Flensburg

Tel. +49(0)40 555 029 888 1
ir_mail@beate-uhse.de


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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Beate Uhse Aktiengesellschaft
Schleidenstraße 3
22083 Hamburg
Deutschland
Telefon: +49 (0) 40 5555 08-0
Fax: +49 (0) 40 5555 08-488
E-Mail: ir@beate-uhse.de
Internet: www.beate-uhse.ag
ISIN: DE0007551400, DE000A12T1W6
WKN: 755140, A12T1W
Indizes: CDAX, PRIMEALL, CLASSICALLSHARE
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