DGAP-Adhoc: Beate Uhse Aktiengesellschaft: Anleihegläubigerversammlung bestellt gemeinsamen Vertreter aller Anleihegläubiger und ermächtigt ihn zur Verhandlung über ein Restrukturierungskonzept

Beate Uhse Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Anleihe

06.07.2016 15:21

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Ad-hoc-Meldung nach § 15 WPHG

Beate Uhse AG: Anleihegläubigerversammlung bestellt gemeinsamen Vertreter
aller Anleihegläubiger und ermächtigt ihn zur Verhandlung über ein
Restrukturierungskonzept

Beschlussfähigkeitsquorum für weitere Tagesordnungspunkte nicht erreicht

Hamburg, 06.07.2016. Auf der heutigen 2. Anleihegläubigerversammlung der
Beate Uhse AG waren 20,93 % der ausstehenden Schuldverschreibungen
vertreten. Deshalb war die Anleihegläubigerversammlung nur für den
Tagesordnungspunkt 2 (Bestellung eines gemeinsamen Vertreters)
beschlussfähig.

Die Anleihegläubigerversammlung hat mit einer Mehrheit von 77,98 % dem
Beschlussvorschlag zu Tagesordnungspunkt 2 in der Fassung des Gegenantrags
zugestimmt, der von den durch die Robus Capital Management Ltd. vertretenen
Anleihegläubigern in der Versammlung gestellt wurde.

Die Beschlussfassung sieht insbesondere folgende Punkte vor:

– Die One Square Advisory Services GmbH, München, ist zum gemeinsamen
Vertreter aller Anleihegläubiger bestellt.

– Der gemeinsame Vertreter ist ermächtigt, mit der Beate Uhse AG ein
Sanierungskonzept zu erarbeiten, das anschließend der
Anleihegläubigerversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen ist. Der
gemeinsame Vertreter ist für den Zeitraum bis zur Beschlussfassung über
ein Sanierungskonzept, längstens aber bis 31. Oktober 2016, ermächtigt,
Zinszahlungen namens der Anleihegläubiger einzufordern und
Kündigungsrechte auszusetzen.

Kontakt
Beate Uhse AG
Suhrenkamp 59
22335 Hamburg
Tel. +49(0)40 5555 08 320
anleihe@beate-uhse.de

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