Cashlink: erste Emission unter neuem eWpG in Startlöchern

Foto: © flydragon – stock.adobe.com

Seit dem 17. November verfügt Cashlink über eine vorläufige Erlaubnis der BaFin für die Kryptowertpapierregisterführung nach § 65 Abs. 2 KWG. Damit ermöglicht Cashlink die Ausgabe von Kryptowertpapieren nach dem neuen Gesetz über elektronische Wertpapiere (eWpG). Bereits seit 2019 bietet Cashlink eine All-in-One Tokenisierungslösung mit allen relevanten Komponenten für die Emission sogenannter Security Token an.

Erste Emissionen in Vorbereitung
Die börsennotierte artec technologies AG prüft die Emission eines elektronischen Wertpapiers, beispielsweise in Form einer Wandelschuldverschreibung.

„Mit einem blockchain-basierten Security-Token würde artec die Finanzierungsstruktur weiter diversifizieren und bestehende sowie neue Anlegergruppen ansprechen. Er würde auch zu unserer technologischen Weiterentwicklung passen. Denn wir beschäftigen uns im Rahmen der Forschung und Entwicklung derzeit u.a. damit, wie die Verschlüsselung von Videoaufnahmen in Blockchains dazu beitragen kann, die Echtheit von Videoclips und Snapshots im Rahmen der Videoobservierung zu garantieren“, sagt artec-Vorstand Thomas Hoffmann.

Durch das neue Gesetz ist dieses neue Finanzinstrument auch rein digital zugänglich und ermöglicht einen direkten Vertrieb an Investierende. Als Partner für dieses Projekt stehen dem Mittelständler neben Cashlink die Wertpapierhandelsbank Bankhaus Scheich mit der Vertriebsplattform tradias und die Wirtschaftskanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek als Rechtsberatung zur Seite.

Foto: © fotomek – stock.adobe.com

Nils von Schoenaich-Carolath, Managing Director Digital Assets vom Bankhaus Scheich: „Die Tokenisierung der artec Wandelschuldverschreibung ist auch für uns als Banking Partner die erste Emission auf Basis des neuen eWpG. Diese Emission ist zukunftsweisend für die Entwicklung der Märkte in den kommenden Jahren.“

„Mit dem neuen Gesetz wurde eine innovative Option geschaffen, die aktuell auf Anleihen beschränkt ist. Mit der rechtlichen Gestaltung über eine Wandelanleihe kann aber trotzdem ein Eigenkapitalinstrument begeben werden. Mit dem Team bestehend aus Cashlink, artec, Bankhaus Scheich und Heuking haben wir die vielen Fragen, die sich bei einem solchen Erstprojekt stellen, in enger Zusammenarbeit strukturieren können“, so Christopher Görtz von der Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek.

Rechtsanwalt und Senior Manager bei EY Law Dr. Johannes Blassl: „Wir freuen uns bei dieser spannenden Pioniertransaktion unterstützen zu dürfen. Gemeinsam beschreiten wir hier einen neuen Weg, der die Möglichkeit bereithält, die bestehende Wertpapierhandelsstruktur auf neue Beine zu stellen und das Potenzial bietet den gesamten Wertpapierhandel zu revolutionieren. Die vom Gesetzgeber neue geschaffene Möglichkeit zur Begebung von Kryptowertpapieren verspricht interessante neue Anwendungsfälle und gleichzeitig eine Steigerung der Transaktionseffizienz.“

Foto: © knssr – stock.adobe.com

Gleichzeitig steht die nachhaltige Investmentplattform Econos für die ersten Emissionen nach dem eWpG in den Startlöchern. In der Vergangenheit emittierte die Plattform bereits mehrere Assets als Security Tokens über die Cashlink Lösung und plant nun auch Kryptowertpapiere in ihr Angebot zu aufzunehmen.

Unsere neueste BondGuide Jahresausgabe ,Anleihen 2021‘ ist erschienen und kann ebenso wie unser BondGuide Nachschlagewerk ,Green & Sustainable Finance 2021‘ als kostenloses E-Magazin bequem heruntergeladen, gespeichert & durchgeblättert werden.

! Bitte nutzen Sie für Fragen und Meinungen Twitter – damit die gesamte Community davon profitiert. Verfolgen Sie alle Diskussionen & News zeitnaher auf Twitter@bondguide !