Behrens: erste Insolvenz-AGV nicht beschlussfähig

Die Anleihegläubiger der Joh. Friedrich Behrens AG verweigern vorerst ihre AGV-Teilnahme: Wie der Hersteller von Befestigungstechnik noch vor dem Wochenende bekannt gab, waren die Abstimmungen ohne Versammlung, betreffend die Anleihen 2015/20 (ISIN DE000 A161Y5 2) sowie 2019/24 (ISIN DE000 A2TSEB 6), nicht beschlussfähig.

Bei den (virtuellen) Abstimmungen im Zeitraum vom 5. bis 7. Januar 2021 wurde das erforderliche Quorum von mindestens der Hälfte des ausstehenden Anleihekapitals nicht erreicht – allerdings keineswegs ungewöhnlich für den ersten Abstimmungsdurchlauf.

Die Behrens AG hatte bereits für den Fall der Fälle vorgesorgt und wird nun unverzüglich eine zweite Anleihegläubigerversammlung einberufen, die als Präsenzversammlung in Ahrensburg stattfinden wird.

Die zweite Gläubigerversammlung für beide Anleihen soll demnach am 28. Januar stattfinden.

Joh. Friedrich Behrens AG: Signifikantes Umsatzwachstum in den ersten drei Quartalen 2017Die Einladungen werden am 13. Januar im Bundesanzeiger und auf der Behrens-Website veröffentlicht. Bei der zweiten Anleihegläubigerversammlung ist jeweils kein Quorum für die Beschlussfähigkeit erforderlich.

Weitere Informationen sind ab 13. Januar unter https://behrens.ag/anleihe-2015/ und https://behrens.ag/anleihe-2019/ verfügbar.

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