Huber Automotive bringt Anleiheaderlass auf 2ter AGV durch

Huber
TOP 1 ist beschlossene Sache: Schuldenschnitt

Huber Automotive hat auf der 2ten AGV für Anleihe 2019/27 das reduzierte Quorum von 25% erreicht. Der Aderlass ist üppig.

Es geht bei Huber um die bis zu 25 Mio. EUR und 6,0% Inhaberschuldverschreibung 2019/27 (DE000 A2TR43 0): Im Rahmen der 2ten Gläubigerversammlung / AGV gemäß § 18 Abs. 4 i.V.m. § 15 Abs. 3 SchVG am 5. Mai nahmen mit einem beschlussfähigen Quorum von mehr als 25% der ausstehenden Schuldverschreibungen teil.

Die Anleihegläubiger haben dem Beschlussvorschlag zu TOP 1 wie im Gegenantrag vom 24. April von Herrn Seibold zur 2ten Gläubigerversammlung veröffentlicht, mit 7,356 Mio. JA-Stimmen (entspricht 89,6% der abgegebenen gültigen Stimmen) und 0,853 Mio. NEIN-Stimmen, zugestimmt.

Weniger formal: Teilnahmequorum erreicht und TOP 1 mit fast 90% Zustimmung.

Huber Automotive zeigt TOP 1 an

Huber Automotive zeigt TOP 1 an

Der gefasste Beschluss beinhaltet insbesondere den

Verzicht auf 50% des Nennbetrags der Schuldverschreibungen mit Besserungsschein
– Verzicht auf anteilige Zinsen
Änderung des Fälligkeitszeitpunkts der Zinszahlungen auf Endfälligkeit für Zinsen auf die Schuldverschreibungen seit dem 16. April 2024
Verzicht auf ein etwaiges Kündigungsrecht gemäß § 7 (1) (a) und (j) der Anleihebedingungen sowie auf ein etwaiges Kündigungsrecht gemäß § 490 BGB.

Weniger formal: Schuldenschnitt um die Hälfte, Nullkuponanleihe ohne Kupon, Restzinsen seit Apr 2024 möglicherweise bei Endfälligkeit, Verzicht auf Kündigungsrechte.

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