HPI: Umwandlung in Aktien oder Insolvenz

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Die HPI AG setzt alles auf eine Karte: Der Anbieter von IT-Infrastrukturlösungen bittet nach gefühlt unzähligen Stundungsersuchen nunmehr alle Anleihegläubiger seiner bestehenden Wandelanleihe 2011/24 (ISIN: DE000 A1MA6Z 2) zu einer Abstimmung ohne Versammlung, um über das Konzept der Gesellschaft zur Abwendung der Insolvenz abzustimmen.

Da die HPI AG eigenen Angaben zufolge mangels Umsatzerlösen künftig nicht mehr in der Lage ist, Tilgung und Zinszahlungen zu leisten, soll zur Abwendung einer drohenden Insolvenz wegen Zahlungsunfähigkeit ein Mehrheitsbeschluss über die Umwandlung der Wandel-TSV in Geschäftsanteile gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 5 SchVG gefasst werden.

Der Mehrheitsbeschluss wäre, sofern er mit der erforderlichen Mehrheit gefasst wird, gemäß § 5 Abs. 2 S. 1 SchVG für alle Gläubiger gleichermaßen verbindlich.

Die Anleihegläubiger können vom 26. bis 29. Juli 2024 gemäß den in der Aufforderung zur Stimmabgabe ohne Versammlung genannten Formerfordernissen abstimmen.

Die Aufforderung zur Stimmabgabe mit der Tagesordnung und den Hintergründen zur vorgeschlagenen Beschlussfassung wird voraussichtlich heute im Bundesanzeiger und auf der Website der Gesellschaft unter www.hpi-ag.com veröffentlicht.

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